In Frankreich gilt jetzt ein dauerhaftes Importverbot für Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittstaaten, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden.
Ein entsprechender Erlass wurde vergangene Woche im Amtsblatt veröffentlicht. Das Verbot war erstmals im Februar 2022 erlassen und zunächst auf ein Jahr befristet worden. Die Durchführungsbestimmungen sind bei der Verstetigung nicht geändert worden.
Betroffene Unternehmen müssen durch «angemessene Sorgfalt» sicherstellen, dass ihre Einfuhren gesetzeskonform sind und dazu Informationen über die Herkunft der Tiere, eine Risikobewertung und gegebenenfalls Garantien von ihren Handelspartnern liefern können.
Ein derartiges Importverbot, das auch für die Behandlung von Menschen vorbehaltene antimikrobielle Wirkstoffe einschliesst, ist Teil der 2018 verabschiedeten novellierten EU-Tierarzneimittelverordnung, die am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung auf EU-Ebene hakt aber noch.