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F: Insektizid wird nicht wieder zugelassen

Der französische Verfassungsrat hat die geplante Wiedereinführung eines verbotenen Insektizids gekippt. Die Verfassungsrichter entschieden, eine neuerliche Zulassung des Wirkstoffs Acetamiprid sei nicht mit der Umweltcharta vereinbar, die in Frankreich Verfassungsrang hat.

Mehr als zwei Millionen Menschen hatten eine Petition gegen die Wiedereinführung unterzeichnet, berichtet MBI.

Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide, von denen einige bereits in der gesamten EU verboten sind. Die Substanz hätte «Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere für bestäubende Insekten und Vögel» und könnte auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung. Sie bemängelten, dass die vorgesehene Wiedereinführung weder zeitlich noch auf einzelne Pflanzen beschränkt war.

Acetamiprid war 2018 in Frankreich verboten worden, ist innerhalb der EU unter Auflagen aber weiterhin legal. Französische Landwirte, insbesondere Produzenten von Roten Rüben und Haselnüssen, wollen das Mittel nutzen, um Schädlinge zu bekämpfen.

Die Pläne für das Insektizid waren Teil einer Reihe von Erleichterungen für die Landwirte, die das Parlament Anfang Juli beschlossen hatte. Mit anderen Änderungen waren die Verfassungsrichter einverstanden, darunter etwa Lockerungen der Vorgaben für Viehhalter. Präsident Emmanuel Macron kündigte an, er werde die Entscheidungen des Verfassungsrats berücksichtigen und das abgeänderte Gesetz «so bald wie möglich» in Kraft setzen.

Kommentare (1)

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  • Wälchli Urs | 14.08.2025
    Dann werden wohl diese Verfassungsrichter den Bauern den Ertragsausfall auch zu 100% vergüten!
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