In Frankreich muss sich das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, mit der Käfighaltung von Legehennen befassen. Eine Gruppe von neun Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen hat am 10. Februar 2022 Klage gegen ein vor Kurzem erlassenes Dekret eingereicht.
Dieses untersagt das den Neubau von Ställen zur Käfighaltung sowie den Umbau von bestehenden Anlagen zum Zweck der Kapazitätserweiterung.
Anstoss nehmen die Organisationen daran, dass die Sanierung mit anschliessend gleichbleibender Belegung möglich bleibt. Sie sehen damit die Absicht des zugrundeliegenden ersten Gesetzes zur Stärkung der Bauern unterlaufen und in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Ein endgültiger Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen werde auf unbestimmte Zeit verzögert und somit ein Wahlversprechen von Staatspräsident Emmanuel Macron konterkariert. Macron hatte 2017 im Wahlkampf angekündigt, bis zum Jahr 2022 den Verkauf von Eiern aus Käfighaltung endgültig beenden zu
wollen. Am 10. März finden in Frankreich die nächsten Präsidentschaftswahlen statt.