In der Ausser-Haus-Verpflegung gelten die bisherigen Vorgaben nicht mehr nur für Frischware.
Romain del Buono
In Frankreich werden die Konsumenten nun noch umfassender über die Herkunft von Fleisch informiert. Seit dem 7. März gilt ein Dekret, dass die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Rind-, Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch in der Ausser-Haus-Verpflegung erweitert. Eingeschlossen ist nun auch Ware, die vom Betrieb in bereits verarbeiteter oder gekochter Form eingekauft wurde.
Bislang waren diese Produkte von der bereits seit März 2022 geltenden Fleischkennzeichnungspflicht ausgenommen. Diese galt nur für frisches oder gefrorenes Fleisch. Gemäss den neuen Vorgaben müssen aber auch bei verarbeitetem Fleisch das Land der Aufzucht und der Schlachtung ausgewiesen werden, dabei können allerdings die Angaben «EU» beziehungsweise «nicht EU» ausreichend sein.
Die bereits seit zwei Jahren geltenden Vorschriften für frisches oder gefrorenes Fleisch sind formal Ende Februar ausgelaufen. Es wird erwartet, dass die Regierung die Regelungen zeitnah verlängert. Beim erstmaligen Inkrafttreten war Paris noch davon ausgegangen, dass bis 2024 bereits einheitliche europäische Gesetzesvorgaben bestehen werden.