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F: Kurswechsel bei Wildschweinjagd gefordert

AgE |

 

In Frankreich hat die Vogelschutzliga (LPO) einen Kurswechsel bei der Jagd auf Wildschweinen gefordert. Die Regierung müsse die Bestandsregulierung zumindest anteilig in professionelle Hände legen, um sich nicht ausschliesslich von den Jagdverbänden abhängig zu machen, erklärte die Naturschutzorganisation in der vergangenen Woche. 

 

Laut der LPO hat der Präsident des nationalen Jagdverbandes (FNC), Willy Schraen, bereits eingestanden, dass die Jäger die Bestandsregulation nicht gerade als ihre wichtigste Aufgabe ansehen. Tatsächlich präsentierten sich die Jäger als Lösung für ein Problem, dass sie selbst mit verursacht hätten. Fütterungen und Auswilderungsaktionen seien mit für die Überpopulation der Schwarzkittel verantwortlich.

 

Die LPO sieht auch die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet. Für den Abschuss von derzeit jährlich etwa 800’000 Wildschweinen würden Gewehre mit hoher Reichweite und vergleichsweise grossem Kaliber verwendet. Zudem werde meist auf Tiere in der Bewegung angelegt, was die Wahrscheinlichkeit eines Fehlschusses erhöhe. Anlass des Vorstosses der LPO war ein Jagdunfall, bei dem am vorvergangenen Wochenende eine junge Frau beim Wandern getötet worden war.

 

Abgegeben hatte den tödlichen Schuss eine erst 17 Jahre alte Jägerin, die sich an einer Treibjagd auf Wildschweine beteiligt hatte. Medienberichten zufolge haben die zuständigen Behörden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. LPO-Präsident Allain Bougrain Dubourg erklärte, der Umgang mit grosskalibrigen Waffen, um ein Tier mit einem Gewicht von mehr als 100 kg zu töten, sei „kein Hobby wie jedes andere“.

 

Als „unangemessen“ bezeichnete der Verbandspräsident Vorschläge, die Bevölkerung müsse sich vor Aufenthalten im ländlichen Raum per App über Jagden informieren oder fluoreszierende Kleidung tragen. Die grosse Wildschweinpopulation sorgt in Frankreich immer wieder für Konflikte. Erst im Januar war der FNC mit dem Versucht gescheitert, die geltenden Regelungen zur Entschädigung von Ernteeinbussen durch Wildschäden vor dem Verfassungsgericht zu Fall zu bringen. Angesichts der „Explosion“ der Wildschweinbestände sehen sich die Jäger nicht mehr in der Lage, für die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Alleingang aufzukommen. 

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