In Frankreich können die Landwirte nun mit Neonikotinoiden gebeiztes Zuckerrübensaatgut in den Boden bringen. Die Notfallzulassung für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam ist Anfang Februar in Kraft getreten und gilt wie schon im Vorjahr für 120 Tage.
Verbunden mit der Genehmigung sind erneut zahlreiche Auflagen, unter anderem für die Art der Folgekulturen. Im Jahr nach den Rüben sind nur für Bestäuber unattraktive Pflanzen erlaubt, darunter Getreide mit Ausnahme von Mais, der erst nach einer einjährigen Pause ausgesät werden darf.
Kulturen wie Raps, Ackerbohnen und andere bienenfreundliche Pflanzen dürfen erst im dritten Jahr nach den gebeizten Zuckerrüben angebaut werden. Die Regierung betonte, die Notfallzulassungen beruhten auf wissenschaftlichen Kriterien und seien durch das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollgremium genehmigt worden. Es gebe keine wirksamen Alternativen, die 2022 in ausreichendem Umfang eingesetzt werden könnten.
Die Entwicklung besagter Alternativen kommt nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums derweil gut voran. Ein Jahr nach dem Start des Programms seien alle Projekte angelaufen und hätten Fortschritte gemacht. Bei den Feldversuchen zur Erprobung zeichneten sich mehrere Lösungen ab, um den Vergilbungserkrankungen im Rübenanbau spätestens ab 2024 auch ohne Neonikotinoide begegnen zu können.
Genannt werden in diesem Zusammenhang begleitende Kulturen zur «Vergrämung» von Blattläusen, die Auswahl der Rübensorten, biologischer Pflanzenschutz sowie die Förderung von Nützlingen. Die Alternativen werden den Ressortangaben zufolge auf 500 ha getestet, die in diesem und in kommenden Jahr um jeweils 250 ha auf Demonstrationsbetrieben ergänzt werden sollen.
Flankierend wird laut Ministeriuman einem Mechanismus zur Stabilisierung der Einkommen gearbeitet, der eventuelle Ertragsverluste der Rübenbauern kompensieren soll. Untersucht wird ausserdem, inwieweit der Anteil von mit Neonikotinoiden gebeizten Rübenpillen bei der Aussaat verringert werden kann, ohne dass der Schutz der Kultur leidet. Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) begrüsste die Notfallzulassung erwartungsgemäss.
Kritik übte der Verband - wenig überraschend - an den Auflagen für die Folgekulturen. Die Einschränkungen würden viele Landwirte zu einer Anpassung ihrer Fruchtfolge zwingen, was entweder zu einem Rückgang
des Rübenanbaus oder zu einer Verarmung der Fruchtfolgen führen werde.