In Frankreich wird es erst mal doch keine neuen Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten geben. Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat entschieden, die Umsetzung des entsprechendes Rechtsakts auszusetzen. Im wesentlichen soll die Verwendung von für tierische Produkte üblichen Bezeichnungen für vegane Produkte eingeschränkt werden.
Es drohen erhebliche Zusatzkosten
Dagegen hatten mehrere Unternehmen geklagt und nun Recht bekommen. Nach Einschätzung des zuständigen Richters bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit der Vorgaben.
Laut Staatsrat ist die Vereinbarkeit mit europäischem Recht fraglich, und begründete Interessen der Beschwerdeführer würden verletzt. Den Unternehmen drohten erhebliche Umsatzrückgänge und Zusatzkosten. Zudem werde es ausländischen Konkurrenten weiterhin erlaubt, die fraglichen Bezeichnungen zu verwenden. Die neuen Regelungen waren Ende Februar erlassen worden und sollten zum 1. Mai in Kraft treten.
Bis vor Gerichtshof
Mit der jüngsten Entscheidung des Staatsrats ist auch der zweite Anlauf der Regierung, Bezeichnungen wie Filet, Steak, Schnitzel oder Schinken für mit pflanzlichen Proteinen hergestellte Produkte zu verbieten, vorerst gescheitert. Bereits 2022 hatte Paris sehr ähnliche Vorschriften erlassen, die dann im Zuge eines Eilverfahrens gestoppt wurden.
Im Rahmen dieses Rechtsstreits hatten die Verwaltungsrichter 2023 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Dort soll unter anderem entschieden werden, ob und inwieweit ein Mitgliedstaat bei Lebensmitteln festlegen kann, dass üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen ab einem bestimmten Gehalt an pflanzlichen Proteinen nicht mehr verwendet werden dürfen.
In Paris wollte man das Urteil aus Luxemburg aber nicht abwarten. Dabei könnte auch der Unmut in der Agrarbranche eine Rolle gespielt haben. Nun hat der Staatsrat dafür gesorgt, dass zunächst die europarechtlichen Grundlagen geklärt werden.


