Metzger oder Bauern können sich als Fachassistenten ausbilden lassen. Und dann Tierschutzkontrollen durchführen.
Laut dem Tierschutzbericht 2013 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat der Bund in den letzten Jahren «verschiedene Instrumente geschaffen, um einen schweizweit harmonisierten Vollzug der Gesetzgebung zu erreichen und um die Wirksamkeit der Kontrollen in der Primärproduktion sicherzustellen». Demnach musste ab 2008 jeder Kanton eine Fachstelle einrichten, die den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung sicherstellt. Kontrollen werden unter der Verantwortung des Veterinärdienstes entweder durch amtliche Tierärzte, amtliche Fachexperten oder durch amtliche Fachassistenten durchgeführt.
2013 haben rund 150 Personen die erstmals angebotene Weiterbildung zum amtlichen Fachassistenten besucht. Sie werden laut BLV vorwiegend für Kontrollen in der Primärproduktion, insbesondere für Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung und für Kontrollen in den Schlachtbetrieben eingesetzt. Wer eine berufliche Grundbildung – zum Beispiel eine Berufslehre als Landwirt oder Metzger – abgeschlossen haben, ist zur Weiterbildung zugelassen.