Eine Studie zeigt, dass verlängerte Zwischenmelkzeiten das Wohlbefinden von Kühen beeinträchtigen. Nun sollen Kriterien für die objektive Beurteilung des Euterdrucks erarbeitet und erprobt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wollen die Thematik «Zwischenmelkzeiten an Milchviehausstellungen» in einem gemeinsamen Projekt weiter bearbeiten.
Objektive Kriterien
Seitens der ASR werden Markus Gerber, Philippe Gruet und Pascal Monteleone in der Arbeitsgruppe mitwirken, wie Braunvieh Schweiz chreibt. Noch in diesem Jahr sollen geeignete Kriterien für die objektive Beurteilung des Euterdruckes erarbeitet werden. An den wichtigsten nationalen Ausstellungen werden diese dann erprobt. Zudem sollen Fairplayregeln diskutiert werden. Je nach Erkenntnissen muss der ASR-Ehrenkodex weiterentwickelt werden.
Breiter Gang
Im November 2015 haben das BLV und die Vetsuisse-Fakultät Bern eine Studie vorgestellt zum Einfluss verlängerter Zwischenmelkzeiten auf Wohlbefinden und Gesundheit von Milchkühen. Dabei zeigte sich, dass Kühe, die während 24 Stunden nicht gemolken werden, in den letzten sechs Stunden vor dem Melken weniger fressen. Sie haben ein festeres Euter und gehen und stehen breitbeinig. Dies rührt daher, dass die Kuh versucht, das Euter zu entlasten. Nach 24 Stunden lief bei allen Kühen Milch aus, oft bildeten sich Wasseransammlungen im Euter. Zudem stiegen die Zellzahlen an.
In der Studie wurden Zwischenmelkzeiten von 24 Stunden untersucht. Je nach Laktationsphase sind aber auch Melkintervalle zwischen 12 und 24 Stunden – wie sie an Ausstellungen bemängelt werden – problematisch.
Euterdruck messen
Bei der Vorstellung der Studie plante das BLV, den Füllzustand der Euter an Ausstellungen zu messen. Vetsuisse Bern schlug als Merkmale die Euterfestigkeit und die Wasseransammlungen im Euter sowie die anteilige Belastung der Hinterbeine der Kuh vor. Diese drei Merkmale wurden bereits in der Studie erhoben. Ödeme werden mit Ultraschall festgestellt.
Verboten
Seit 2014 verbietet die Tierschutzverordnung übermässig lange Zwischenmelkzeiten an Viehausstellungen. Sie lehnt sich an den Ehrenkodex der ASR an.