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Fehlender Pflanzenschutz: Hilfe für Kürbisbauern

aiz |

 

Das Land Steiermark stellt ein Sonderhilfsprogramm für Kürbisbauern bereit, die durch fehlende wirksame Pflanzenschutzmittel in Kombination mit widriger Witterung von grossflächigen Ausfällen beim Feldaufgang betroffen waren. Der österreichische Agrarminister Norbert Totschnig sichert Mittel für Forschungstätigkeiten zu.

 

Bereits zuvor hat das Land Steiermark auf Ersuchen der Landwirtschaftskammer die Fruchtfolgepflicht beim Mais für dieses Jahr aufgehoben, um einen Ersatzanbau zu ermöglichen. Mit diesem Massnahmenbündel soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft Ölkürbisse angebaut werden können. Auch auf ein Einlenken der EU wird gehofft.

 

«Kulinarisches Kulturgut»

 

«Infolge der heurigen Umstände haben mir viele Bäuerinnen und Bauern berichtet, dass sie nicht wissen, wie es weitergehen soll. Mit dieser Entschädigung, aber auch mit der Forschungsoffensive wollen wir sie ermutigen, weiterzumachen und auch in Zukunft auf den steirischen Ölkürbis zu setzen», betont Agrarlandesrat Hans Seitinger. Von der EU fordert das Land Steiermark einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und eine von fachlicher Expertise getragene Diskussion. «Das aktuelle Vorgehen der EU bedroht nämlich nicht nur den Kürbisanbau in der Steiermark, sondern auch weitere landwirtschaftliche Kulturen», so Seitinger.

 

Die massiven Verluste bei den steirischen Ölkürbis-Kulturen führen zu grosser Verunsicherung bei den betroffenen Betrieben. Neben einer Entschädigung für den Wiederanbau versicherter Kürbiskulturen, bei denen die Versicherung aufgrund der Richtlinien keine Entschädigung auszahlen kann, unterstützt das Land Steiermark den Wiederanbau auf nicht aufkeimenden Kürbiskulturflächen. «Das steirische Kürbiskernöl ist ein kulinarisches Kulturgut. Mit dieser finanziellen Hilfe wollen wir die Bäuerinnen und Bauern in dieser äusserst schwierigen Situation nicht im Stich lassen und gleichzeitig ermutigen, auch in Zukunft auf den steirischen Ölkürbis zu setzen», erläutert Landeshauptmann Christopher Drexler.

 

Unterstützungsmassnahmen im Überblick

 

Mais-Ersatzanbau als Ersthilfe: Bereits Anfang Juni ermöglichte das Land Steiermark durch ein Aussetzen der Maiswurzelbohrer-Verordnung für das heurige Jahr eine Ausnahme von der Fruchtfolge-Pflicht beim Mais. Damit konnten Betriebe die noch verbliebene Anbausaison nutzen.

 

Jene Felder, die aufgrund der massiven Niederschläge überschwemmt oder verkrustet waren, werden im gewohnten serviceorientierten Ablauf durch die Hagelversicherung entschädigt. Für jene Betriebe, die ihre Kürbis-Kulturen bei der Hagelversicherung versichert haben, aber auf Basis der Versicherungsrichtlinien keine Entschädigung für den erfolgten Wiederanbau erhalten konnten, übernimmt das Land Steiermark einen wesentlichen Kostenanteil des Wiederanbaus. Die Unterstützung des Landes orientiert sich in etwa an der Höhe der Entschädigung der Hagelversicherung. Die Abwicklung erfolgt durch die Hagelversicherung, die alle Versicherten direkt informiert.

 

Unterstützung für die steirischen Kernölbauern kommt auch von der Bundesregierung. Totschnig will gezielte Forschungsmassnahmen für einen zukunftsfitten Kürbisanbau unterstützen.

 

Ertragsausfälle nach Beizmittel-Verbot

 

Das Ölkürbis-Saatgut hat keine harte Samenschale, weshalb es bisher mittels fungizider Beizmittel vor bodenbürtigen Pilzkrankheiten geschützt wurde. Heuer erfolgte die Beizung jedoch mit dem Wirkstoff Captan, dem einzigen für die Kürbisbeizung zugelassenen und verfügbaren Wirkstoff.

 

Der EuGH hat jedoch in Folge der Klage einer Umweltorganisation in Belgien in seiner Entscheidung zu neonicotinoiden Wirkstoffen im Januar 2023 festgehalten, dass keine Notfallzulassung erteilt werden darf, wenn ein Wirkstoff mit einer Durchführungsverordnung der Kommission verboten oder eingeschränkt wurde.

 

Die Behörde hat deshalb keine Notfallzulassung für die Ölkürbisbeizung erteilt. Damit sind die Beizung und das Inverkehrbringen von Saatgut, das mit diesen Wirkstoffen gebeizt wurde, untersagt. Dieses Verbot ist Hauptursache der Schäden beim Aufgang. Die Behörde hat deshalb keine Notfallzulassung für die Ölkürbisbeizung erteilt. Damit sind die Beizung und das Inverkehrbringen von Saatgut, das mit diesen Wirkstoffen gebeizt wurde, untersagt. 

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