Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK) will beim Umweltschutz keine Ausnahmen für Feldschiessen und historische Schiessanlässe machen. Zunächst hatte sie solchen noch zugestimmt.
Gemäss Umweltschutzgesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nicht mehr darauf geschossen wird. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Adrian Amstutz (SVP/BE), dass die Sanierung belasteter Standorte auch nach dem Stichdatum unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.
Nachdem die Umweltkommissionen beider Räte zugestimmt hatten, machte sich die UREK des Nationalrats an die Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage. Dabei stellte sie fest, dass historische Schiessen und Feldschiessen aufgrund der hohen Teilnehmerzahl eine massive Belastung der Umwelt mit Blei und Antimon zur Folge haben.
Zudem gebe es heute Kugelfangsysteme, die eine Verseuchung verhinderten, heisste es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Solche würden bereits bei rund der Hälfte der historischen Schiessen verwendet. Die Kommission beantragt daher mit 13 zu 11 Stimmen, die Initiative abzuschreiben.