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Fertig mit Güllen und Weiden

Diesen Herbst konnte man lange weiden, und bis Ende der letzten Woche wurde auch noch gegüllt. Beides sollte man nun beenden – das Weiden dem Gras zuliebe und das Güllen aufgrund der rechtlichen Vorgaben.

 

 

Diesen Herbst konnte man lange weiden, und bis Ende der letzten Woche wurde auch noch gegüllt. Beides sollte man nun beenden – das Weiden dem Gras zuliebe und das Güllen aufgrund der rechtlichen Vorgaben.

Das bis Ende der letzten Woche milde und überwiegend trockene Spätherbstwetter hat dazu geführt, dass vielerorts Wiesen noch beweidet oder gegüllt wurden. Erfahrungen zeigen jedoch, dass es sich nicht lohnt, die Rinder zu lange auf der Weide zu lassen. Die optimale Grashöhe zum Einwintern beträgt nämlich 8 bis 10cm (Fausthöhe). Das Gras sollte nach dem letzten Weidedurchgang  also noch ein wenig nachwachsen, damit es Reserven einlagern kann.

Bezahlt wird im Frühling

Agroscope hat die Auswirkung einer späten Herbstweide untersucht. Eine Verlängerung der Weideperiode im Herbst hatte immer eine Ertragsreduktion im nächsten Frühling zur Folge. Je länger im Herbst genutzt wurde, desto grösser war der Ertragsrückgang im folgenden Frühling. Was man im Herbst übernutzt, bezahlt man also im Frühjahr mit einem späteren Austrieb und einem entsprechend reduzierten Ertrag.

Auch das Druckfass oder der Schleppschlauchverteiler sollte nun eingewintert werden. Rechtlich ist es nämlich heikel, in der Vegetationsruhe zu güllen – auch unter guten Bedingungen. Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, also nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Die Vegetationsruhe  wird erst unterbrochen, wenn der siebte nacheinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°C aufweist.  

Bodenzustand abschätzen

Nebst dieser Definition müssen beim Entscheid für oder gegen das Güllen in den Wintermonaten auch das Wetter und der Bodenzustand berücksichtigt werden  – er darf nicht zu nass sein. Verschiedene Kantone haben deshalb Merkblätter und Checklisten erstellt. Sie helfen, die Risiken abzuschätzen. Zu beantworten sind folgende Fragen:

Ist der Boden wassergesättigt?

Ist der Boden gefroren?

Ist eine geschlossene Schneedecke vorhanden?

Fallen starke oder anhaltende Niederschläge?

Ist eine der Fragen mit Ja zu beantworten, darf keine Gülle ausgebracht werden. Auch bei einem viermaligen  Nein sollte nur auf ebenen, tiefgründigen Parzellen und auf bewachsenen Boden gegüllt werden. Dabei sollten Mulden- und Hanglagen, drainierte Flächen sowie Grundwasser- und Naturschutzzonen gemieden werden, und die Güllemenge ist den Boden- und Kulturverhältnissen anzupassen (max. 20m3/ ha). 

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