Sie erwarte vom Bund ein stärkeres Engagement in der Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, heisst es in der Stellungnahme der SVP zum Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen.
Das solle «durch geeignete ordnungspolitische Massnahmen erreicht werden und nicht nur durch die Verteilung von Bundesgeldern». Angesichts der prekären Lage der Bundesfinanzen sei eine Erhöhung des Bundesanteils am Nationalen Finanzausgleich (NFA) in absehbarer Zeit ausgeschlossen.
FDP für Entflechtung der Zuständigkeiten
Die FDP fordert, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen durchleuchtet wird. Es solle kritisch begutachtet werden, welche Aufgaben der Bund noch übernehmen soll, heisst es in der Stellungnahme zur Vernehmlassung. Allenfalls sei eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen notwendig. Auch die Ressourcen der Kantone und die Ungleichheiten zwischen den Kantonen sollten nach Ansicht der Partei eingehend geprüft werden.
Die Mitte weist auf die Bedeutung des Finanzausgleichs für den Zusammenhalt der Schweiz hin. Sie begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Steuerumverteilungen in der Verordnung detaillierter zu regeln, um eine bessere Aufteilung des Gewinnsteuersubstrats auf die betroffenen Kantone durchzusetzen und Transparenz zu schaffen.
SP weist auf Alterung hin
Aus Sicht der SP verschweigt der Wirksamkeitsbericht 2020-2025, dass die Alterung der Bevölkerung die Unterschiede zwischen den Kantonen noch weiter verstärken dürfte. Durch die Abwanderung der jüngsten Bevölkerung in die städtischen Zentren sei die Alterung in diesen Zentren weniger ausgeprägt, beschleunige sich jedoch in den Herkunftskantonen, die durch die Abwanderung ihrer Jugend und ihrer Erwerbsbevölkerung geschwächt würden.
Dies führe dazu, so die SP, dass sich die Wohlstandsproduktion auf einige wenige Zentren konzentriere, während der Finanzierungsbedarf (AHV-Renten, Ergänzungsleistungen, Pflegeleistungen) in den ländlichen oder Randkantonen, in denen die Mittel fehlen, schneller wachse.
Die SP warnt auch davor, dass sich die «Schmerzgrenze» der Geberkantone verschieben könnte. Diese Geberkantone machten zudem nur eine Minderheit aller Kantone aus. Sollte sich die Schere zwischen Geber- und Empfängerkantonen weiter öffnen, würde der Bund als Hauptgeldgeber zudem noch mehr belastet – bei bereits knappen Mitteln.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) kommt – wie FDP, Mitte und SP – zum Schluss, dass die Ziele des Finanzausgleichs «weitgehend erreicht» wurden. Eine Minderheit der Kantonsregierungen sei aber der Ansicht, dass die Abweichungen zwischen ressourcenschwachen und -starken Kantonen immer grösser werden.
Berggebiete fordern mehr Lastenausgleich
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) stellt einerseits fest, dass sich das System des Nationalen Finanzausgleichs «grundsätzlich bewährt» habe. «Jedoch driften die Pole immer weiter auseinander», heisst es auch in der Vernehmlassungsantwort der SAB. Die Ungleichheiten zwischen den ressourcenschwächsten und den -stärksten Kantonen nähmen zu.
Die aktuellen Zahlen zum Finanzausgleich zeigen gemäss der SAB, dass die ressourcenschwachen Kantone nur dank Übergangsmassnahmen nicht schlechter gestellt wurden. Die SAB fordert deshalb, dass eine dauerhafte Kompensation eingeführt wird und schlägt dazu eine Erhöhung des geographisch-topographischen Lastenausgleichs vor.
Damit werde ein Teil der Sonderlasten der Berggebietskantone abgegolten. Von diesem Lastenausgleich profitieren laut SAB derzeit 18 Kantone. Die nötigen finanziellen Mittel für eine dauerhafte Erhöhung des Lastenausgleichs stünden mit dem Wegfall der Übergangsmassnahmen zur Verfügung, so die SAB.
Ausgleich mehrheitlich vom Bund finanziert
Das geltende Ausgleichssystem wurde 2008 eingeführt und 2020 angepasst. Es besteht hauptsächlich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Der Bund finanziert rund zwei Drittel, und die Kantone ein Drittel der Ausgleichszahlungen.
Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet.
Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Bundesrat hatte den Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen am 15. März gutgeheissen. Aus seiner Sicht funktioniert das System des Finanzausgleichs grundsätzlich gut. Die 2020 in Kraft getretene Reform wie auch die Anpassungen aufgrund der AHV-Steuervorlage hätten sich nach vorläufiger Einschätzung bewährt, hiess es in einer Mitteilung, könnten aber erst in der nächsten Periode vertieft ausgewertet werden.


