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Finanzielle Beteiligungen an Betrieben genügend absichern

Frauen, die sich mit eigenem Geld am Landwirtschaftsbetrieb ihres Ehemannes beteiligen, sollten diese Beteiligung belegbar machen, am besten mit einem Schriftstück. Das empfiehlt ein Bericht des Bundes zum Thema Frauen in der Landwirtschaft.

sda |

 

 

Frauen, die sich mit eigenem Geld am Landwirtschaftsbetrieb ihres Ehemannes beteiligen, sollten diese Beteiligung belegbar machen, am besten mit einem Schriftstück. Das empfiehlt ein Bericht des Bundes zum Thema Frauen in der Landwirtschaft.

Den Auftrag für den Bericht hatte das Parlament mit der Annahme einer Motion der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates erteilt. Der Vorstoss verlangte vom Bundesrat, für die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Absicherung von Frauen in der Landwirtschaft zu sorgen.

Gesetzliche Lücken gibt es gemäss dem am Freitag vom Bundesrat gutgeheissenen Bericht zwar nicht. Frauen, die sich finanziell am Betrieb ihrer Ehemänner beteiligen, wird aber empfohlen, diese Beteiligungen genügend abzusichern. Errungenschaftsanteile und Eigengutinvestitionen müssten belegt werden können.

Klärungsbedarf bei Scheidungen

Investiert die Ehefrau eines Bauern mit ihren privaten Mitteln in dessen Betrieb, der als Eigentum des Mannes gilt, sollte die Herkunft des Geldes schriftlich und damit beweisbar festgehalten werden. Ein Beispiel dafür ist ein Darlehensvertrag.

Für Scheidungen sehen die Autoren des Berichts Informations- und Klärungsbedarf beim Zivilgesetzbuch und beim bäuerlichen Bodenrecht. Gewisse Bestimmungen seien vage formuliert und könnten unterschiedlich umgesetzt werden. Nötig seien Informationshilfen und Ergänzungen in Gesetzeskommentaren.

Keine geschlechtsspezifische Erfassung der Daten

Die Motion verlangte eine geschlechtsspezifische Erfassung der Daten zur bäuerlichen Erwerbstätigkeit. In einem Punkt musste die Bundesverwaltung passen: Für die geforderte separate Erfassung aller Einkommen der Frauen in der Landwirtschaft sei der administrative Aufwand zu gross, heisst es im Bericht.

Für die Zeitbudgets der Frauen wurde auf Zahlen von Agroscope von 2011 und einen Vergleich mit 1974 zurückgegriffen. In diesen über 40 Jahren sank die Wochenarbeitszeit der Frauen von gut 78 auf 65 Stunden. Weil die Familien kleiner geworden sind, ist vor allem die Haushaltarbeit markant weniger geworden. Mehr Zeit wenden die Frauen dagegen für Erwerbsarbeit ausserhalb des Bauernbetriebes auf.

Mitarbeit ohne Lohn

95 Prozent der Partnerinnen von landwirtschaftlichen Betriebsleitern arbeiten auf dem Hof mit. 56 Prozent erhalten keinen Lohn, wie zitierte Zahlen der Landwirtschaftliche Betriebszählung (LBZ) zeigen. 15 Prozent werden entlohnt und 16 Prozent arbeiten selbstständig erwerbend auf dem Hof mit.

Keinen Lohn beziehen prozentual mehr Frauen, die ausserhalb des Bauernbetriebes eine Erwerbsarbeit haben. Fast die Hälfte der Frauen in der Landwirtschaft geht einer bezahlten Arbeit ausser Haus nach und hat somit ein eigenständiges Einkommen. Für die Sozialversicherungen relevant ist nur Arbeit für Lohn.

Informationskampagne

Der Bericht verweist auf eine Informationskampagne in den Jahren 2013 und 2014 von landwirtschaftlichen Organisationen zu Fragen der rechtlichen Stellung und der sozialen Absicherung. Viele Frauen und auch Männer in der Landwirtschaft hätten erreicht und für das Thema sensibilisiert werden können.

Das Bewusstmachen der Bedeutung und der speziellen Herausforderungen von Frauen in der Landwirtschaft bleibe aber eine wichtige Aufgabe der bäuerlichen Organisationen, endet der Bericht.

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