Neben den bereits verpflichtenden Herkunftsangaben im Zutatenverzeichnis muss die Information zum Herkunftsland zusätzlich auf der Verpackungsvorderseite in ausreichend grosser Schrift von mindestens 3 Millimetern aufgedruckt sein.
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Künftig muss in Finnland die Herkunft von Fleisch prominent auf der Lebensmittelverpackung angegeben werden. Die Gesetzesänderung ist laut dem finnischen Landwirtschaftsministerium im Juni 2025 in Kraft getreten und gilt für alle Lebensmitteln, die mehr als 15% Fleisch enthalten.
Demnach muss neben den bereits jetzt verpflichtenden Herkunftsangaben im Zutatenverzeichnis die Information zum Herkunftsland zusätzlich auf der Verpackungsvorderseite in ausreichend grosser Schrift von mindestens 3 Millimetern aufgedruckt sein.
Kaufentscheidungen erleichtern
Der finnischen Agrarministerin Sari Essayah zufolge soll die Reform fundierte Kaufentscheidungen erleichtern. Denn es sei bislang für Verbraucher schwierig zu beurteilen, ob ein scheinbar finnisches Produkt aus einheimischem oder importiertem Fleisch oder beidem bestehe. Durch die Novelle solle der Kauf von einheimischen Lebensmitteln erleichtert werden. Die Regel entfällt laut dem Gesetzestext für Lebensmittel, die das Label «Hyvää Suomesta» – übersetzt «Gutes aus Finnland» – tragen.
Wenn das Herkunftsland des im Lebensmittel verwendeten Fleisches variiert, ist Ressortangaben zufolge auch eine allgemeinere Angabe wie beispielsweise «mehrere EU-Länder» oder «mehrere Nicht-EU-Länder» zulässig. Begründet wird dies damit, dass die Verfügbarkeit von Fleisch und die Preise schwankten, und ein Erzeuger, der importiertes Fleisch verwende, nicht immer wissen könne, aus welchem Land das Fleisch letztendlich stammen werde. Zudem würden Etiketten oft Jahre im Voraus bestellt, sodass die Kennzeichnung mehr Flexibilität bei der Beschaffung von Rohmaterial aus mehr Ländern ermöglichen soll.
Wunsch nach europäischer Regelung
Finnland setzt sich seit Langem dafür ein, dass bei Lebensmitteln eine Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene vorgeschrieben wird. Da eine harmonisierte Regelung aber nicht in Sicht ist, hatte Finnland 2017 auf nationaler Ebene die Angabe des Herkunftslandes bestimmter Lebensmittel gesetzlich geregelt. Im nordischen Mitgliedstaat gilt das Gesetz für Fleisch, das als Zutat in einem Lebensmittel verwendet wird, sowie für Trinkmilch und Milch, die in Milcherzeugnissen und bestimmten ähnlichen Zubereitungen verarbeitet ist.