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Fischerei: Abkommen mit Italien angepasst

Freizeitfischer können im Langen- und Luganersee möglicherweise bald mit einem einzigen Patent angeln. Der Bundesrat hat das entsprechende Abkommen mit Italien über die Fischerei in den binationalen Gewässern angepasst.

 

 

Freizeitfischer können im Langen- und Luganersee möglicherweise bald mit einem einzigen Patent angeln. Der Bundesrat hat das entsprechende Abkommen mit Italien über die Fischerei in den binationalen Gewässern angepasst.

Damit ist die Grundlage für Gespräche über ein einheitliches Patent geschaffen, wie dies beim Genfer- und Bodensee bereits der Fall ist. Für die Patente ist die schweizerisch-italienische Fischereikommission (CISPP) zuständig. Deren beiden Kommissäre, der Kanton Tessin sowie die zuständige italienische Verwaltungseinheit müssen den Gesprächen noch zustimmen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.

Das Abkommen, das 1989 in Kraft trat, gewährleiste ein optimales Gleichgewicht zwischen den Fangzahlen und der Reproduktionsrate der Fischbestände im Einklang mit dem Umweltschutz. Um rascher auf Veränderungen reagieren zu können, wurden nun alle bislang im Abkommen verankerten technischen Vorschriften in die Ausführungsverordnung überführt. Dies betrifft etwa Fangmindestmasse, Schonzeiten, Fischereiverbotszonen und Fangmethoden.

Ausserdem sollen Forschungsgelder künftig auch für die Förderung des Fischbestands eingesetzt werden. Das Abkommen über die Fischerei regelt den Fischfang im Langen- und im Luganersee sowie im Fluss Tresa.

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