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Fleisch eingebürgert – Metzger gebüsst

Ein Metzger aus dem Toggenburg hat 2015 Schaffleisch unter Wildfleisch gemischt. Zudem hat er ausländisches Fleisch als Schweizer Fleisch verkauft. Nun wurde der Mann verurteilt.

 

Ein Metzger aus dem Toggenburg hat 2015 Schaffleisch unter Wildfleisch gemischt. Zudem hat er ausländisches Fleisch als Schweizer Fleisch verkauft. Nun wurde der Mann verurteilt.

Aufgrund von Hinweisen von Konsumenten führte das St. Galler Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) beim verdächtigen Metzger Kontrollen durch und wurde fündig. Das Amt stellte Unregelmässigkeiten bei der Fleischdeklaration fest.

Fleisch gestreckt und falsch deklariert

Bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen wurde Anzeige erstattet. Es bestand der Verdacht, dass Lammfleisch als einheimisches Wild deklariert und vertrieben wurde. In der Folge beauftragte die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei St.Gallen und die AVSV, Hausdurchsuchungen bei den Standorten der Metzgerei sowie den von ihr belieferten Restaurationsbetrieben durchzuführen.

In Proben des Wildpfeffers der Saison 2015 wurde nicht nur das auf der Packung deklarierte Fleisch gefunden, sondern auch Schaffleisch und anderes Wildfleisch. Der 40-jährige Metzger hat aber nicht nur Fleisch gestreckt, sondern auch falsch deklariert, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Zwischen Juli 2014 bis November 2015 wurde importiertes Fleisch «eingeschweizert», das heisst als Schweizer Fleisch deklariert. Dieses Fleisch war gemäss den Analysen qualitativ einwandfrei und hochwertig. «Durch die falsche Deklaration ist die Kundschaft allerdings über den Inhalt und die Herkunft getäuscht worden», hält die Staatsanwaltschaft fest.

8000 Franken Busse

Für den Metzger hatte der Vorfall ein juristisches Nachspiel. Er wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mehrfacher vorsätzlicher Übertretung sowie fahrlässiger Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) ein Strafbefehl erlassen.

Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft. Sofern er in den kommenden zwei Jahren nicht straffällig wird, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Fällig hingegen wurde die Busse in der Höhe von 8000 Franken sowie die Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. 

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