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Fleischersatzprodukte: «Veganes» Poulet unzulässig

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt. Das Unternehmen gibt sich gelassen.

sda/blu |

In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht am Freitag mit vier zu einer Stimme entschieden, dass die Verwendung von Tierbezeichnungen für vegane Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen nicht zulässig ist. Die Konsumenten würden damit über den Inhalt des Produkts getäuscht, wie die Mehrheit des Richtergremiums befand.

Müssen Tatsachen entsprechen

Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma Planted Foods mit Sitz in Kempttahl ZH nun eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen. Die Produkte des Unternehmens sind gross mit «planted» und darunter in kleineren Buchstaben mit «chicken» oder «duck» angeschrieben. Der Verpackung ist zudem zu entnehmen, dass die Erzeugnisse aus Erbsenproteinen hergestellt werden.

Die Angaben über ein Lebensmittel müssen laut Gesetz den Tatsachen entsprechen, damit keine Täuschung stattfindet. Das Bundesgericht ist der Auffassung, mit der Verwendung des Begriffs «chicken» würden eben nicht Tatsachen wiedergegeben, weil in den Produkten der Kemptthaler Firma kein Fleisch beziehungsweise Poulet enthalten sei.

Europäisches Recht

Die Mehrheit der Richter wies darauf hin, dass das 2017 in Kraft getretene Lebensmittelgesetz auch mit dem Ziel revidiert worden sei, es mit der europäischen Gesetzgebung in Einklang zu bringen. So werde hier wie dort Poulet als Fleisch definiert. Diesen Begriff auf einem veganen Produkt zu verwenden, sei deshalb nicht möglich.

Das Bundesgericht habe sich «in der rechtlichen Würdigung der Fantasiebezeichnung ‹planted.chicken› verloren», hiess es am Freitagnachmittag in einer Stellungnahme von Planted Foods. Das Unternehmen zeigte sich aber sehr zufrieden, dass das Gericht die Verwendung von Gattungsbegriffen wie Steak und Filet gestützt habe. (Urteil 2C_26/2023 vom 2.5.2025)

Bund spricht von guter Nachricht

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das die Beschwerde eingereicht hatte, bezeichnet das Urteil als eine gute Nachricht für die Konsumenten, wie es in einer Mitteilung schreibt. Der Entscheid schaffe Rechtssicherheit. Es sei nun klar, dass Fleischersatzprodukte so gekennzeichnet werden müssten, dass sie nicht mit fleischhaltigen Produkten verwechselt werden könnten.

Das kantonale Labor Zürich untersagte der Beschwerdegegnerin im Jahr 2021 die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted.chicken» oder «wie poulet». Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete dies nach einer Beschwerde der Firma Planted Foods jedoch als zulässig.

Fleischlose Bezeichnungen

Es war der Ansicht, dass die Angabe einer Tierbezeichnung den Konsumenten den Verwendungszweck des Produktes aufzeige. Allein mit der Sachbezeichnung «pflanzliches Lebensmittel aus Erbsenproteinen» werde nicht klar, wie das Erzeugnis verwendet werden könne.

Das Gesetz verbietet nicht, für fleischlose Produkte Bezeichnungen wie Filet, Steak oder Schnitzel zu verwenden. Verboten wäre hingegen die Bezeichnung «Kalbsbratwurst auf Sojabasis». Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) focht den Entscheid der kantonalen Vorinstanz vor Bundesgericht an.

Planted Chicken gelassen

Bei Planted Chicken gibt man sich gelassen. «Egal was auf der Packung steht, das ändert nichts am Inhalt, der bleibt lecker. Planted wird weiterhin auf den Tellern der Schweizer Bevölkerung landen. Für die Tiere, den Planeten, sich selbst und die zukünftigen Generationen ist dies besser», sagt Judith Wemmer, Mitgründerin von Planted und Präsidentin der Swiss Protein Association (SPA).

Die Richter hätten Fleischliebhabern jede Kompetenz abgesprochen. Das Unternehmen bringt dazu eine Umfrage ins Spiel. 93 Prozent der Leute hätten «planted.chicken» innert Sekunden als pflanzlich erkannt.  «Als Schweizer Bürgerin bin ich enttäuscht, dass so ein Urteil politisch und emotional gefällt wurde. Die korrekte Sachbezeichnung wurde ebenfalls ignoriert», meint Wemmer. Enttäuscht ist sie auch, weil die Ernährungspolitik des Bundes von April 2025 zu mehr pflanzenbasierter Ernährung aufruft.

«Die Nachfrage bleibt, unsere Mission bleibt. Nur werden wir wohl noch etwas kreativer, wir sind ja mittlerweile schon im Jahr 2025 und haben bereits eine neue Verpackung», so Wemmer weiter. Als positiv erachtet das Unternehmen, dass Begriffe wie Steak, Filet, die keine Tierart erwähnen, weiterhin der in der Kommunikation erlaubt sind. 

Kommentare (1)

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  • Seeländer | 03.05.2025
    Finde den entscheid gut. So hoch veearbeitete Produkte sind meistens sowiso nicht gesund.
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