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Flufenacet: Deutsche Umwelthilfe prüft Klage

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) arbeitet auch auf nationaler Ebene an einem Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet. Die Organisation fordert ein sofortiges Ende der Anwendung. Sollte die Behörde dies nicht umsetzen, so will die DUH ihre Forderung mit einem gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen. 

AgE |

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet stoppen. Wie die Organisation Mitte Oktober mitteilte, hat sie sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gewandt.

Sollte die Behörde nicht tätig werden, kündigt die DUH ein gerichtliches Eilverfahren an. Vor gut einem Monat hatte die Organisation schon ein Verfahren mit gleicher Stossrichtung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) angestrengt.

Flufenacet zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die auch als «Ewigkeitschemikalien» bekannt sind. Der herbizide Wirkstoff ist von der EU-Kommission als Substitutionskandidat eingestuft und derzeit noch bis Juni 2025 zugelassen.

«Komfortabler Übergangsfristen» vermeiden

Ende September hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung vorgelegt; darin werden neben verschiedenen Datenlücken insbesondere die Hormonwirksamkeit der Substanz sowie die Risiken für Algen als kritische Punkte benannt. Im Zusammenhang mit PFAS-Pflanzenschutzmitteln sorgen immer wieder auch die Abbauprodukte für Kontroversen, wie etwa die Belastung des Grundwassers durch Trifluoracetat (TFA).

 

Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wird die EU-Kommission angesichts der Einschätzung der EFSA Flufenacet vom Markt nehmen müssen. Allerdings drohe der Wirkstoff noch bis weit ins nächste Jahr eingesetzt zu werden, hinzu kämen womöglich «komfortabler Übergangsfristen». «Dazu darf es auf keinen Fall kommen», forderte Resch. BVL und EU-Kommission müssten im Sinne des Vorsorgeprinzips umgehend handeln und wirksame Notfallmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen.

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