Dabei soll sichergestellt werden, dass sämtliche Anliegen im Rahmen einer einzigen Inspektion pro Betrieb und Jahr abgearbeitet werden. Explizit ausgenommen sind steuerliche und straf- beziehungsweise ordnungsrechtlich begründete Kontrollen.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums müssen die Präfekten eine behördenübergreifende landwirtschaftliche Koordinierungsstelle (MISA) einrichten. Diese sollen dafür sorgen, dass sich alle relevanten Verwaltungsakteure miteinander abstimmen und die vorgeschriebenen Betriebsinspektionen nicht über das Jahr verstreut stattfinden.
Ausdrücklich sollen dabei betriebliche Faktoren wie saisonale Arbeitsbelastung, klimatische Herausforderungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten berücksichtigt werden. Zudem soll für die Kontrollen eine gute fachliche Praxis etabliert werden. Beim Überprüfen neuer Regelungen sind die Verwaltungen außerdem angehalten, gegebenenfalls Nachbesserungen zu erlauben.
Mit der Bündelung der behördlichen Kontrollen erfüllt die Regierung eine der zentralen Forderungen der Bauernproteste, die insbesondere zu Jahresbeginn im ganzen Land zu spüren gewesen waren. Der französische Bauernverband (FNSEA) und die Organisation der Junglandwirte (JA) begrüssten die Massnahme als «echten Fortschritt». Um die Landwirtschaft aus dem «regulatorischen Schraubstock» zu befreien, müssten nun weitere Erleichterungen folgen.