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Förderbeiträge sinken

Bei den Photovoltaikanlagen werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung (KEV) und die Einmalvergütung (EIV) per 1. April 2020 angepasst. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die KEV für Photovoltaikanlagen wird auf 9 Rp./kWh, der Grundbeitrag der EIV für angebaute und freistehende Anlagen von 1400 auf 1000 Franken gesenkt.

 

 

Bei den Photovoltaikanlagen werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung (KEV) und die Einmalvergütung (EIV) per 1. April 2020 angepasst. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die KEV für Photovoltaikanlagen wird auf 9 Rp./kWh, der Grundbeitrag der EIV für angebaute und freistehende Anlagen von 1400 auf 1000 Franken gesenkt.

Die Einmalvergütungen von integrierten Anlagen werden analog angepasst, so dass sie im Durchschnitt etwa 10 Prozent über denjenigen für angebaute und freistehende Anlagen liegen. Positiver Effekt der Vergütungssenkungen sei, dass dadurch Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei würden, so der Bundesrat.

Beim Branchenverband Swisssolar stösst der Beschluss auf Unverständnis. Der Bundesrat begründe die Senkung der Beiträge mit einer fragwürdigen Annahme, wonach die Investitionskosten im April 2020 um über 9 Prozent tiefer liegen würden als im Vorjahr. Tatsache sei jedoch, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen, schreibt Swissolar. 

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