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Fonds sollen Schoggigesetz ersetzen

Die Schweizer Milchbranche trifft Vorkehrungen für den Wegfall staatlicher Exportbeiträge nach dem «Schoggigesetz». Als Nachfolgelösung will sie zwei Branchenfonds einführen. Finanziert werden solenl diese durch den Einzug der Milchzulage, welche der Bund den Milchproduzenten ab 2019 auszahlen will.

 

 

Die Schweizer Milchbranche trifft Vorkehrungen für den Wegfall staatlicher Exportbeiträge nach dem «Schoggigesetz». Als Nachfolgelösung will sie zwei Branchenfonds einführen. Finanziert werden solenl diese durch den Einzug der Milchzulage, welche der Bund den Milchproduzenten ab 2019 auszahlen will.

Dies teilte die Branchenorganisation Milch (BO Milch) am Montag mit. Mit den Ausfuhrbeiträge nach «Schoggigesetz» werden heute verarbeitete Nahrungsmittel, welche Milch- oder Getreideprodukte enthalten, für den Export verbilligt. Die Beiträge fliessen also an die Nahrungsmittelindustrie, etwa an Hersteller von Schweizer Milchschokolade.

In den kommenden zwei Jahren werden diese Hersteller weiterhin vom Bund unterstützt. Für 2017 stehen dafür erneut rund 95 Millionen Franken zur Verfügung.

Wettbewerbsfeindlich

Diese Massnahme gilt im internationalen Handelsrecht jedoch als wettbewerbsfeindliche Exportsubvention. Die Welthandelsorganisation WTO, bei der die Schweiz Mitglied ist, verlangt deshalb eine Abschaffung dieser Beiträge bis Ende 2020. Dies wurde an der 10. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2015 entschieden.

Um die frei werdenden Mittel der Landwirtschaft auf anderem Weg zukommen zu lassen, beabsichtigt der Bundesrat, auf den 1. Januar 2019 das bestehende «Schoggigesetz» mit einer neuen allgemeinen Zulage an die Milch- und Getreideproduzenten zu ersetzen. Diese soll direkt an die Bauern ausbezahlt werden. Die Vorlage ist derzeit in der Vernehmlassung.

1 Rappen pro Kilo


Diese Mittel will die Milchbranche künftig einsammeln. Konkret soll bei den industriellen Milchverarbeitern ein Abzug in Rappen pro Kilogramm auf alle nicht verkäste Verkehrsmilch erfolgen. Der Abzug entspreche maximal der Höhe der in Diskussion stehenden neuen Milchzulage des Bundes, heisst es in der Medienmitteilung.

80 Prozent dieser Mittel sollen anschliessend in den neuen Fonds «Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie» fliessen. Und von dort soll das Geld an die Exporteure von verarbeiteten Lebensmitteln mit Schweizer Milchbestandteilen gehen - also an genau dieselben Produzenten, denen heute das «Schoggigesetz» zugute kommt.

WTO-konforme Lösung

«Diese Lösung ist WTO-konform», sagte BO Milch-Vizepräsident Ruedi Bigler am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es handle sich neu um eine privatrechtliche Abmachung zwischen den Milchverarbeitern und den Lebensmittelproduzenten; die staatlichen Mittel würden nicht mehr direkt an die Nahrungsmittelindustrie gezahlt.

Damit hätten die Produzenten einen Anreiz, weiterhin Schweizer Rohstoffe zur Herstellung ihrer Produkte zu verwenden, so Bigler. Dies helfe auch, Arbeitsplätze in der Schweiz zu halten - sowohl in der Milch- wie auch in der Nahrungsmittelindustrie.

Arbeitsplätze sichern


20 Prozent der Abgaben, welche die Milchverarbeiter künftig zahlen sollen, ist für einen zweiten Fonds vorgesehen. Dieser «Regulierung»-Fonds ist als Sicherheitsnetz für temporäre Milchfettüberschüsse gedacht. Er soll bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25 Prozent zum Zug kommen.

Die beiden neuen Reglemente will der BO Milch-Vorstand den Delegierten der Branchenorganisation an ihrer Versammlung vom 27. April 2017 vorlegen und sie darüber entscheiden lassen.

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