Die Neuregulierung des neuseeländischen Milchmarktes ist beschlossene Sache. Die letzten noch fehlenden gesetzlichen
Regelungen des „Milchindustrie-Restrukturierungsgesetzes“ gab Landwirtschaftsminister David Carter in der vergangenen Woche bekannt.
Danach muss das genossenschaftliche Molkereiunternehmen Fonterra aufgrund seiner monopolartigen Stellung wie geplant rund fünf Prozent seiner erfassten Milchmenge zu einem fixierten Preis an andere Verarbeiter im Land abgeben, wenn diese das wünschen.
Zusammen mit strengeren Publikationspflichten zur Milchpreisgestaltung soll die am 1. Juni 2013 in Kraft tretende Massnahme aus Sicht der Regierung den Wettbewerb am heimischen Markt fördern. Trotz der Eingriffe in das operative Geschäft, die es in ähnlicher Form schon vorher gab, zeigte sich Fonterra mit dem Ergebnis der Gesetzesnovellierung weitgehend zufrieden.
Dazu dürfte beitragen, dass der Zugriff grösserer unabhängiger Verarbeiter auf die Fonterramilch auf drei Jahre begrenzt wurde und am 1. Juni 2016 endet. Besonders begrüsst wurde die Regelung, dass Wettbewerber in den Monaten mit dem saisonal höchsten Rohstoffaufkommen Mindestmengen abnehmen müssen.
„Die Beibehaltung der Abnahmeverpflichtung für unabhängige Verarbeiter in der Hochsaison und das neue System zur Begrenzung der monatlichen Höchstabgabemengen sind ein guter Schritt vorwärts“, kommentierte der Fonterra-Vorsitzende John Wilson die jetzt geltende Regelung. Insgesamt beurteilte er den gefundenen Kompromiss zur Neuregulierung des neuseeländischen Milchmarktes
als Fortschritt. Das neue Gesetz fördere den Wettbewerb um Milch beim Landwirt und stelle das Rohstoffangebot für unabhängige
Verarbeiter und Neueinsteiger sicher.