Der Bundesrat hat einen Anreiz gesetzt für den Bau grösserer Fotovoltaikanlagen und die Nutzung von gesamten Dachflächen. Sie hat die Energieförderungsverordnung (EnFV) entsprechend geändert.
Bei der Einmalvergütung sinkt der Grundbeitrag ab April 2022 von 700 auf 350 Franken. Im Gegenzug wird der Leistungsbeitrag ab 30 Kilowatt (kW) um 10 auf 300 Franken erhöht. Der Beitrag ab 100 kW wird um 20 Franken auf 270 Franken pro kW gesenkt. Pro Jahr werden so rund 12 Millionen Franken frei für die Förderung zusätzlicher Anlagen.
Um Anlagen an Fassaden zu fördern, ist für Projekte mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad ein Bonus von 250 Franken pro kW vorgesehen. Daneben setzte der Bundesrat weitere revidierte Verordnungen im Energiebereich per Anfang 2022 in Kraft. Teils wurden Rechtsunsicherheiten geklärt, Vorgaben präzisiert oder an EU-Recht angepasst.