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FR: Wildschwein-Jagd ausgeweitet

Die Freiburger Jäger können im Juli und August Wildschweine schiessen. Die Kantonsregierung hat eine Verordnung genehmigt, die diese Ausweitung der Jagdsaison vorsieht. Damit sollen Wildschäden in der Landwirtschaft reduziert werden.

 

 

Die Freiburger Jäger können im Juli und August Wildschweine schiessen. Die Kantonsregierung hat eine Verordnung genehmigt, die diese Ausweitung der Jagdsaison vorsieht. Damit sollen Wildschäden in der Landwirtschaft reduziert werden.

Die Jagd ist auf drei Tage pro Woche, Dienstag, Donnerstag und Samstag,  sowie auf bestimmte Sektoren ausserhalb des Waldes beschränkt, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Gejagt werden darf nur morgens und abends.

Nach der Jagdgesetzgebung des Bundes und des Kantons Freiburg kann die Wildschweinjagd zur Regulierung des Bestands ausnahmsweise gestattet werden. Die Jäger müssen jeden Abschuss der Kantonspolizei melden, damit diese allfällige Anfragen der Bevölkerung zu gehörten Schüssen beantworten kann.

Wer an der Sommerjagd auf das Wildschwein teilnehmen will, muss ein Grundpatent und ein Spezialpatent erwerben, für das eine Taxe von 50 Franken bezahlt werden muss.

 

 

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