Offene Gruben müssen bald abgedeckt sein. Die Ämter wollten mit der Erhebung herausfinden, wer noch eine hat, und scheiterten dabei.
Bis am 1. März lief in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn die Gelanerhebung. Flächen einzeichnen, bei Fragen die Antworten ankreuzen oder einsehen, welche Flächen künftig mit dem Schleppschlauch gegüllt werden müssen – für viele Landwirte ist diese Aufgabe belastend und nicht ohne Hilfe zu erledigen. Nun sorgte im Kanton Bern eine Frage für Verwirrung. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat) warf die Frage während der laufenden Erhebung aus dem Tool.
Mit Sanktion gedroht
Die Berner Landwirte sollten die Frage beantworten, ob sie noch offene Bschüttilöcher hätten. Denn bis Ende 2029 haben sie noch Zeit, die nach der Luftreinhalteverordnung notwendige Abdeckung zu erledigen. Mit dieser einmaligen Frage hätten die noch verwendeten offenen Gülle- und Flüssiggärgutlager erhoben und dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) gemeldet werden sollen, nimmt die Abteilung Direktzahlungen des Lanat gegenüber dem «Schweizer Bauer» Stellung.
Denn das AUE hatte die Absicht, nach der Erhebung den Bewirtschaftern eine Sanierungsverfügung zu stellen. Dies schien ein wichtiges Vorhaben und somit eine wichtige Frage zu sein. So ist etwa auf dem Infoblatt des IP-Rings Waldhof zu lesen: «Wer die offene Güllegrube nicht meldet, wird sanktioniert.» Aus dieser Drohung wird nun nichts, weil die Bauern die offenen Bschüttilöcher nicht mehr melden können. Die Antwortbox sei nicht eindeutig gewesen. «Das führte zu Fehlinterpretationen und damit zu Fehlangaben», heisst es beim Lanat. «Wir haben uns daher kurzfristig entschlossen, diese Frage aus der Gelan-Anwendung zu entfernen.»
«Klar, kurz und knapp»
Grundsätzlich verlaufe aber die Stichtagserhebung gut und ruhig. Das Lanat lobt die Landwirte: «Die Anrufer auf der Hotline sind zielorientiert, nett und dank einer gewissen Kontinuität in der Thematik auch recht routiniert.» Häufige Fragen seien beispielsweise, wie die Landabgabe gemacht oder wo die Erhebungsbestätigung erstellt und gedruckt werden müsse.
Zu letzterem Punkt schreibt die Amtsstelle: «Im Startmail war beschrieben, dass ab dem Jahr 2022 keine Erhebungsbestätigung mehr gedruckt und den Erhebungsstellen abgegeben werden muss.» Und dann noch ein paar Tipps: «Eine gute Vorbereitung durch den Gebrauch der Anwendungshilfen wie Videos und Anleitungen ermöglichen es allen, die notwendigen Angaben zu machen.» Weiter seien die Erhebungsstellenleiter vor Ort sowie die Unterstützer gut informiert und könnten bei offenen Fragen helfen. Auch die Hotline stehe zur Verfügung.
Und was ist nun mit der unbeantworteten Frage der offenen Bschüttilöcher? «Im Rahmen der Herbsterhebung 2022 wird die Frage nochmals klar, kurz und knapp gestellt werden», versichert das Lanat.
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