In Frankreich hat das Landwirtschaftsministerium jetzt die Details der Erweiterung des Notfallprogramms für den Biolandbau vorgestellt.
Voraussetzung für die staatliche Unterstützung der Betriebe ist demnach, dass das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Geschäftsjahr 2022/23 im Vergleich zum Durchschnitt der beiden Jahre vor der Corona-Pandemie um mindestens 20 % zurückgegangen ist.
Ausserdem muss die Höhe der kurzfristig verfügbaren Geldmittel im selben Zeitraum ebenfalls um ein Fünftel geschrumpft sein. Kompensiert werden können den Angaben des Ministeriums zufolge bis zu 50 % der Einbussen des EBITDA, sofern sich diese auf mindestens 1’000 Euro (etwa 958 Franken) summieren.
Eventuelle Bezüge aus der ersten Tranche des Notfallprogramms werden angerechnet. Die französische Regierung hatte nach langem Zögern im Mai entschieden, ihre Unterstützung für in Schieflage geratene Ökobetriebe von 10 Millionen auf 70 Millionen Euro aufzustocken (von etwa 9,58 auf 67 Millionen Franken).
Neben frischem Geld hatte Paris zugesagt, in staatlichen Einrichtungen bis zum Ende des Jahres die Vorgaben für den Bioanteil in der Gemeinschaftsverpflegung umzusetzen und auch mehr Mittel für die Branchenkommunikation bereitzustellen.