Die französische Regierung will die heimischen Kirschenproduzenten vor Wettbewerbsverzerrungen schützen. Zu diesem Zweck wurde ein Importverbot erlassen, dass die Einfuhr von Kirschen untersagt, wenn im Herkunftsland Phosmet im Anbau eingesetzt werden darf.
Das Verbot gilt zunächst für ein Jahr und erstreckt sich nicht auf Kirschen aus dem Biolandbau. Die Zulassung des Breitbandinsektizids war im vergangenen Jahr ausgelaufen.
Die EU-Kommission hat sich gegen eine Verlängerung entschieden und unter anderem ein «unannehmbares Risiko für Verwender, Arbeitnehmer, umstehende Personen und Anrainer» geltend gemacht. Hinzu kamen ein hohes akutes und chronisches Risiko für Verbraucher und Wasserorganismen sowie ein hohes Risiko für Vögel, Säugetiere und Nichtzielarthropoden wie Bienen.