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Frankreich senkt Hürden für Stallbau

Das umstrittene Entfesselungsgesetz ist in Kraft getreten. Französische Landwirte profitieren von erleichterten Verfahren beim Stallbau, beim Bau von Wasserspeichern und von gelockerten Umweltvorgaben.

Französische Landwirte können nun endgültig von einem Abbau der Bürokratie sowie von Erleichterungen im Umweltrecht profitieren.

Das sogenannte Entfesselungsgesetz, das den Bauern mehr Spielraum verschaffen soll, wurde von Staatspräsident Emmanuel Macron unterzeichnet im Amtsblatt veröffentlicht.

Lockerungen beim Stallbau und bei Wasserspeichern

Die neuen Regelungen sollen unter anderem den Bau von Ställen beschleunigen, indem Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung gelockert wurden. Zudem wurden Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungen bei der Einstufung von Produktionsanlagen nach Umweltschutzkriterien (ICPE) vom Verschlechterungsverbot ausgenommen.

Auch für den Bau von Wasserspeichern sind die Hürden gesenkt worden, da solchen Projekten in weitem Umfang ein «grosses öffentliches Interesse» zugesprochen wird.

Pflanzenschutz-Bestimmungen angepasst

Endgültig aufgegeben wurde der Versuch, Unternehmen dazu zu verpflichten, sich beim Pflanzenschutzmittelhandel zwischen Beratung oder Verkauf zu entscheiden. Diese Vorgabe war seit 2018 Teil des ersten Gesetzes zur Stärkung der Erzeuger, erwies sich aber in der Praxis als nicht umsetzbar. Bereits 2023 hatte die damalige Regierung die Regelungen deutlich gelockert.

Nicht Bestandteil des neuen Gesetzes ist hingegen die geplante Lockerung des Neonikotinoid-Verbots, mit der der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Acetamiprid ermöglicht werden sollte. Das Verfassungsgericht strich diesen Teil aus dem Gesetz. Zudem entschieden die Richter, dass Annahmen, auf deren Basis der Bau von Wasserspeichern Vorrang erhält, gerichtlich überprüft werden können.

Bauernverbände verlangen Importverbote

Der französische Bauernverband FNSEA und die Junglandwirteorganisation JA forderten unmittelbar nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Ausnahme für Acetamiprid in einem neuen Gesetzgebungsverfahren erneut anzugehen. Gemeinsam mit dem kleinbäuerlich orientierten Verband Confédération Paysanne (Conf’) sprechen sie sich zudem für Importverbote von mit Acetamiprid behandelten Produkten aus.

Nach Einschätzung der Conf’ würden sich dadurch die Preise für solche Waren erhöhen, sodass französische Produzenten für ihren Verzicht auf den Wirkstoff durch bessere Marktpreise entschädigt würden. Einen Handelskonflikt erwarten die Verbände nicht. Sie verweisen auf das Jahr 2016, als Frankreich ein Importverbot für Kirschen aus Ländern erliess, in denen der Wirkstoff Dimethoat zugelassen war, nachdem Paris keine Notfallzulassung mehr erteilt hatte.

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