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Frankreich verbietet vegetarische «Wurst»

Schluss für Ersatzprodukte, die nach dem Fleisch-Original benannt sind: Die französische Regierung hat eine Liste von Wörtern veröffentlicht, die rein tierischen Produkten vorbehalten sind.

clu |

In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit üblicherweise Fleischprodukten vorbehaltenen Bezeichnungen vermarktet werden. Dies hat die französische Nachrichtenagentur in Erfahrung gebracht und der «Tages Anzeiger» hat darüber geschrieben . Die Regierung in Paris hätte eine entsprechende Liste veröffentlichte: Wörter wie Cervelat, Wurst, Steak, Schnitzel, Salami, Schinken oder Filet sind demnach rein tierischen Produkten vorbehalten. Die fleischverarbeitende Industrie habe seit langem auf eine solche Regelung gepocht.

Paris hatte bereits 2020 die Verwendung von Begriffen, «die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden», für vegetarische Produkte für nicht mehr zulässig erklärt. Bevor das Verbot im Oktober 2022 in Kraft trat, setzte das Oberste Verwaltungsgericht es jedoch nach einer Klage einer Verbraucherorganisation aus. Die Regierung veröffentlichte nun eine angepasste Verordnung, ist dem Artikel im «Tages Anzeiger» zu entnehmen.

Führt zu Verwirrung der Verbraucher

Demnach könne eine Reihe von verarbeiteten Produkten mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweisse weiterhin als Fleischprodukte vermarktet werden. Dazu zählten etwa verschiedene Wurstsorten, Nuggets oder Cordon Bleu.

Gemäss dem Artikel, habe die Fleischindustrie argumentiert, dass etwa als «vegetarische Wurst» oder «pflanzliches Steak» vermarktete Produkte die Verbraucher verwirren würden. Die Organisation Protéines France, welche vor dem Obersten Verwaltungsgericht geklagt hätte, habe hingegen angeführt, dass eher das Vermarktungsverbot für Verwirrung sorge.

Erzeuger aus anderen EU-Ländern seien laut dem Artikel des «Tages Anzeiger» von dem neuen Gesetz nicht betroffen und könnten weiterhin in Frankreich vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen. Laut EU-Gesetzgebung ist die Verwendung von Begriffen für Produkte tierischen Ursprungs ausser für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse bislang zulässig.

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