/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Frau erschlagen - Landwirt fordert vor Kantonsgericht mildere Strafe

Ein Landwirt aus dem St. Galler Rheintal hat Ende 2008 im Streit seine Frau mit einem Holzscheit und einem Wallholz erschlagen. Er wurde wegen Mordes zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am Mittwoch forderte er vor dem Kantonsgericht Strafmilderung.

sda |

 

Ein Landwirt aus dem St. Galler Rheintal hat Ende 2008 im Streit seine Frau mit einem Holzscheit und einem Wallholz erschlagen. Er wurde wegen Mordes zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am Mittwoch forderte er vor dem Kantonsgericht Strafmilderung.

Sein Verteidiger beantragte eine Halbierung der Freiheitsstrafe auf acht Jahre. Der heute 54-jährige Landwirt sei nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Der Staatsanwalt wollte am Schuldspruch wegen Mordes festhalten. Er forderte eine Erhöhung der Strafe auf 18 Jahre.

«Ich hatte meine Frau die ganze Zeit gern», beteuerte der Landwirt. Er sei an jenem Abend im Advent 2008 mit friedlichen Absichten zu ihr gegangen. Er habe mit seiner getrennt von ihm lebenden Frau über die Scheidung sprechen wollen. Dann sei es zu einem Streit gekommen, der eskaliert sei.

Streit eskalierte

Laut Anklage griff der Landwirt in der Küche zu einem Holzscheit und schlug der Frau damit auf den Kopf. Danach benützte er auch noch ein Wallholz als Tatwaffe. Das Opfer verblutete. Nach der Tat verbrannte der Bauer das Holzscheit, reinigte das Wallholz und beseitigte die Blutspuren.

Die Leiche der Frau wurde am nächsten Tag entdeckt. Die Polizei nahm den Landwirt fest. Er gab zu, auf seine Frau eingeschlagen zu haben, stritt aber eine Tötungsabsicht ab. In der Verhandlung vom Mittwoch wollte der 54-Jährige die Tat nicht mehr im Detail schildern. Auf entsprechende Fragen des Richters sagte er unter Tränen: «Ich kann nicht mehr.» Er verstehe nicht, warum er das getan habe.

Seit Jahren gewalttätig

Sie hätten während 20 Jahren eine gute Ehe geführt. Seit etwa 2002 kam es aber immer wieder zu Streit und zu Gewalttätigkeit durch den Mann. Die Frau flüchtete zwei Mal ins Frauenhaus, und ein Mal intervenierte die Polizei. 2007 wurde dem Landwirt gerichtlich verboten, das Haus seiner Frau zu betreten.

Ein Psychiater stellte beim Angeklagten eine krankhafte Neigung zu Wutausbrüchen fest. In der Befragung durch das Gericht bejahte der Gutachter eine Rückfallgefahr. Eine Therapie wäre wenig aussichtsreich, weil der Mann die Therapie ablehne.

Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus. Der Landwirt befindet sich seit 2009 im vorzeitigen Strafvollzug. Dort wurde ihm eine gute Führung attestiert.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt du Schnaps brennen?

    • Ja:
      43.19%
    • Nicht mehr:
      24.48%
    • Nein:
      31.87%
    • Ich überlege es mir:
      0.46%

    Teilnehmer insgesamt: 433

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?