Im Kanton Freiburg dürfen Tabakprodukte künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.
Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch, das Mindestalter von 16 auf 18 Jahre zu erhöhen und damit dem Beispiel zahlreicher anderer Kantone zu folgen.
Die Änderung des Freiburger Handels- und Gewerbegesetzes fand mit 89 Ja- gegen 6 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit. Auch E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Freiburg schliesst hier – wie zuvor etwa die Kantone Wallis, Genf und Bern – eine bestehende Gesetzeslücke auf Bundesebene.
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Reto