Bei den geplanten 14 neuen Wildruhezonen handelt es sich hauptsächlich um bereits geschützte Berggebiete wie Reservate oder eidgenössische Jagdbanngebiete. Ziel der Revision sei es, wie das Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg schreibt, die Störungen der Wildtiere gemäss den entsprechenden Bestimmungen des Bundes zu kanalisieren und zu minimieren. Sie soll im Juli 2025 in Kraft treten.
«In den letzten Jahrzehnten haben die Freizeitaktivitäten in der Natur deutlich zugenommen. Zu Wandern, Klettern oder Bergsteigen gesellten sich unter anderem Fallschirmspringen, Klettersteige, Trails, Ausflüge in die Natur, Skitouren oder Tierfotografie», schreibt der Kanton Freiburg weiter.
Auswirkungen auf Tiere minimieren
Während diese Aktivitäten dem Menschen guttäten, könnten sie die Wildtiere stören, insbesondere zu bestimmten Jahreszeiten wie z. B. im Winter. Um diese Aktivitäten zu kanalisieren und ihre Auswirkungen auf die Tiere zu minimieren, gibt der Staat Freiburg nun nach eigenen Angaben eine Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen vom 15. Oktober 2024 bis zum 31. Januar 2025 in die Vernehmlassung.
Der Entwurf sehe vor, die derzeit einzige Wildruhezone des Kantons, La Berra, zu erweitern und zusätzlich 14 neue Ruhezonen einzuführen. Letztere beträfen hauptsächlich bereits geschützte Gebiete wie die Wildschutzgebiete Dents-Vertes, Raveires und Dent-du-Chamois sowie die eidgenössischen Jagdbanngebiete Hochmatt-Motélon und Dent-de-Lys.
Land- und die Forstwirtschaft von Massnahmen nicht betroffen
Die in der Änderung der Verordnung vorgesehenen Massnahmen schreiben insbesondere Einschränkungen während der Schonzeiten vor, je nach Zone und betroffener Tierart, wie dem Schreiben des Kantos Freiburg weiter zu entnehmen ist. So werde es beispielsweise für die Öffentlichkeit Pflicht sein, während der festgelegten Schonzeiten die offiziellen Routen zu benutzen, Hunde an der Leine zu führen; oder es wird verboten sein, sich ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze «aufzuhalten».
Die Land- und die Forstwirtschaft werden gemäss dem Kanton von den Massnahmen nicht betroffen sein. Die Jagd werde in den Schutzgebieten, die zu Wildruhezonen werden, generell erleichtert, ausser in den Schonzeiten, in denen sie verboten ist.
Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist für den 1. Juli 2025 geplant. Und wie der Kanton abschliessend schreibt: «Der Staat Freiburg erfüllt damit die Gesetzgebung des Bundes über den Schutz des Wildes (Art. 1 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 4 JSG; Art 4ter JSV) sowie die kantonale Biodiversitätsstrategie und folgt dem Weg, den bereits andere alpine und voralpine Kantone eingeschlagen haben.»