Der Freiburger Staatsrat will eine Lücke in der kantonalen Gesetzgebung schliessen: Er hat den Entwurf für ein Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verabschiedet, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Der Erlass ermöglicht demnach eine ganzheitliche Politik für den Schutz, die Pflege und die Planung der Landschaft. Er soll zudem den Rückgang der Biodiversität stoppen helfen. Weiter wird die Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden genauer festgelegt.
Laut Staatsrat hatte der Kanton bislang keine Gesetzesgrundlage, weil in weiten Teilen das Bundesrecht direkt anwendbar war. Neuerungen auf nationaler und kantonaler Ebene machten den Erlass aber nun notwendig. Der Staatsrat verweist unter anderem auf die neue Kantonsverfassung und die Ergänzung der Bundesinventare.
Als direkte Folge des Gesetzes fallen laut Regierung 240’000 Franken pro Jahr an - hauptsächlich für die Unterstützung der Gemeinden. Dazu kommt einmalig eine halbe Million Franken für das kantonale Konzept für den Schutz der Landschaften und Geotope sowie für die Erstellung der kantonalen Nutzungspläne.