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Freihandel China: Referendumsklausel abgelehnt

Zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China soll es keine Volksabstimmung geben. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte es am Dienstag deutlich ab, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

 

 

Zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China soll es keine Volksabstimmung geben. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte es am Dienstag deutlich ab, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Ein Referendum und damit eine Abstimmung ermöglichen wollten SP und Grüne. Ihr Antrag scheiterte aber mit 109 zu 52 Stimmen bei 21 Enthaltungen. Nebst einer Mehrheit der Linken stimmten auch neun Parlamentarier der SVP-Fraktion für die Referendumsunterstellung. 15 SVP-Politiker enthielten sich der Stimme.

Vergleich mit Südafrika

Nachdem die Bürgerlichen das Abkommen als einen der bedeutendsten Verträge der letzten Jahre bezeichnet hätten, sei nicht einzusehen, warum das Volk dazu nichts zu sagen haben solle, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Zu einer Preiserhöhung der Autobahnvignette könne es sich schliesslich auch äussern.

Fehr zog zur Begründung auch einen Vergleich zum Umgang der Schweiz mit dem Apartheid-Regime Südafrikas. Hätte das Volk damals über die von der Schweiz nicht mitgetragenen Wirtschaftssanktionen abstimmen können, wäre das Ergebnis allenfalls ein anderes gewesen. Daher gelte nun für China: «Wir haben keine weisse Weste und deshalb eine besondere Verantwortung.»

Im Rat musste sie sich Kritik für den Vergleich anhören. Im Gegensatz zum damaligen Südafrika seien in China deutliche Fortschritte erkennbar, sagte etwa Geri Müller (Grüne/AG).

«Keine wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen»

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann verteidigte den Entscheid gegen eine Referendumsklausel. Der Vertrag enthalte keine «wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen». «Gewöhnliche» Bestimmungen in einem Staatsvertrag verlangten nicht nach einem Referendum. 

Anders sah dies Andreas Gross (SP/ZH), der im über tausendseitigen Abkommen mindestens neun «gesetzesträchtige» Artikel ausmachte. Diese hielten etwa fest, was Inspektoren auf Wunsch Chinas in der Schweiz kontrollieren dürften. Mit dem deutlichen Nein zur Referendumsklausel hat das Freihandelsabkommen den Nationalrat als Erstrat komfortabel passiert. Als nächstes ist der Ständerat an der Reihe.      

China beharrt auf Übergangsfristen

Zur Förderung des Handels vereinbarten die Schweiz und China nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen weitreichende Zollsenkungen. Bei den Industrieprodukten beseitigt die Schweiz die ohnehin schon tiefen Zölle für chinesische Produkte. China gewährt ebenfalls Nachlässe auf den generell höheren Zöllen, beharrt allerdings teilweise auf lange Übergangsfristen.

Hinter dem Abkommen steht die Wirtschaft, aber auch die Landwirtschaft zeigte sich grösstenteils zufrieden. Bei den Landwirtschaftserzeugnissen sparte der Bundesrat aus Schweizer Sicht sensible Produkte aus.

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