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Freilandhennen dürfen bei Extremwetter in den Stall

AgE |

 

In Niedersachsen dürfen Freiland-Legehennen seit Anfang November bei einer drohenden Extremwetterlage kurzfristig ohne Auslauf aufgestallt werden, ohne dass bei der Vermarktung die Bezeichnung «Eier aus Freilandhaltung»“ verloren geht. 

 

Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover  mitteilte, können extreme Witterungsverhältnisse wie Orkane oder starke Regenfälle dazu führen, dass Tiere erkranken. Habe sich der Tierhalter bislang für eine Aufstallung der Legehennen zum Schutz ihrer Gesundheit entschieden, habe er die Eier nicht länger als Freilandeier vermarkten dürfen.

 

Verantwortlich dafür sei das EU-Recht gewesen, welches unabhängig von der Witterung tagsüber einen uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien vorschreibe. Entsprechend einem Auslegungshinweis der Kommission können nun aber auch aussergewöhnliche Witterungsbedingungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, eine Auslaufbeschränkung rechtfertigen, erläuterte das Ministerium.

 

Als Grundlage für die neue Regelung gelte das Erreichen der Unwetterwarnstufe «2 oder höher» des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von weniger als 5 Grad Celsius. Die Auslaufbeschränkungen seien zu beenden, sobald die oben genannten Gründe nicht mehr vorlägen, betonte das Agrarressort.

 

Werde der Zugang zum Freiland gemäss dieser Regelung beschränkt, könnten die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen werde kumulativ und pro Durchgang für eine Herde angewandt. Legehennenhalter können laut Ministerium von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10.00 Uhr eine Meldung mittels vorgefertigtem Formular an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) schicken.  

 

 

 

 

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