Für Georg Oeschger hat sich der Kampf gelohnt. Das Aargauer Obergericht hat ihn und andere Kollegen freigesprochen.
Der Rodenator besteht aus einer 150 Zentimeter langen Lanze. Das Propangas-Sauerstoff-Gemisch wird 15 bis 30 Sekunden in einen Mausbau eingelassen. Mit dem eingebauten Zündsystem wird das Gasgemisch entzündet. Es entsteht eine Druckwelle mit enormer Kraft. Die Druckwelle tötet augenblicklich die Mäuse. Der Rodenator wird seit 2003 gebaut, entwickelt und hergestellt in den USA von Meyer Industries.
Kollegen 2021 freigesprochen
Der pensionierte SBB-Ausführungsprojektleiter und Fructus Baumspezialist aus Gansingen (AG) hatte den Rodenator benutzt, um Feld- und Schermäuse zu töten, die in seinem Obstgarten grossen Schaden angerichtet hatten und sich mit konventionellen Methoden (Fallen etc.) kaum mehr stoppen liessen. Der im März 2021 ausgestellte Strafbefehl des Bezirksgerichts Laufenburg wurde von ihm mit Unterstützung eines vom Aargauer Bauernverbandes bezahlten Anwaltes angefochten.
Zwei Personen, die ebenfalls den Rodenator einsetzten, wurden vom Bezirksgericht Lenzburg hingegen freigesprochen. Weil sie nicht gewusst hätten, dass die Benutzung des Rodenator-Gerätes illegal sei, könnten sie nicht verurteilt werden, begründete das Gericht den Entscheid. «Dieses Urteil hätte auch im ersten Fall gefällt werden müssen», sagte Fredi Siegrist, stellvertretender Geschäftsführer, damals zu «Schweizer Bauer». «Es bietet für uns nun eine gute Ausgangslage für die Berufung», fuhr er fort.
«Bin im falschen Film»
Nun wurde der Fall von Oeschger vom Obergericht behandelt. «Im Gericht wurden wir nochmals zweieinhalb Stunden vernommen», sagt nun Georg Oeschger zu . «Ich dachte, ich sei im falschen Film», so Oeschger. Seine Verteidigung hat ihn nicht nur unzählige Stunden gekostet, sondern auch viel Zeit und Nerven. Eine Parteientschädigung erhält er nicht. Besonders getroffen hat ihn, als er erfuhr, dass es eine ihm bekannte Nachbarin war, welche ihn bei der Polizei angezeigt hatte und so den Fall ins Rollen brachte.
Georg Oeschger: «Es zeigt sich immer wieder, wie gewisse Leute keine Ahnung haben, was es braucht, um Bäume gross zu ziehen mit all der Pflege. Sie haben null Ahnung von Landwirtschaft. Mit Hunden herumzuspazieren und zu träumen ist keine Meisterleistung. Zum Thema Hunde und Landwirtschaft könnte man ein Buch schreiben».
Susanne Siegrist
Empfehlung geändert
Das Aargauer Obergericht hat zwar beide Angeklagten freigesprochen. Dies nicht, weil der Einsatz des Rodenators wieder erlaubt ist, sondern weil in den beiden Fällen ein Verbotsirrtum vorgelegen sei. Die Richter kamen zum Schluss, dass die beiden Männer eventualvorsätzliche Tierquälerei begangen hätten. «Die beiden Männer hatten sich bei einem Meisterlandwirt und mit Fachartikeln orientiert und waren deshalb der Überzeugung, dass ihr Vorgehen zulässig sei», schreibt das «Badener Tagblatt». Sie haben nicht schuldhaft gehandelt und wurden freigesprochen.
Im März 2018 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Rodenator damals als Möglichkeit zur Mäusebekämpfung nicht mehr empfohlen, aber auch nicht verboten – was jedoch kaum jemand wusste.
Kommunikation zu wenig gut
«Schädlingsbekämpfung mittels Rodenator ist eine nicht zulässige Tötungsmethode, auch wenn diese in der Tierschutzverordnung nicht explizit als verboten aufgeführt wird», erklärte das BLV im Juli 2021 auf Nachfrage von «Schweizer Bauer». Als Wirbeltiere müssten Mäuse fachgerecht getötet werden. «Der Rodenator fügt den Tieren jedoch schwere Verletzungen zu und führt nicht sicher zum Tod aller betroffenen Tiere. Zudem ist die Methode wenig selektiv», so das BLV weiter.
Cornel Stutz, wissenschaftlich-technischer Mitarbeiter von Agroscope Reckenholz, teilte dem «Schweizer Bauer» mit: «Es ist verzwickt. Der Rodenator wird vom BLV zwar nicht direkt verboten, aber mit der Neueinstufung als potenziell tierquälerisches Gerät verstösst man bei der Anwendung gegen das Tierschutzgesetz. Die Neubeurteilung hätte besser kommuniziert werden müssen.»