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Frost: Stiftung hilft Betrieben

Weil der aussergewöhnlich starke Frühlingsfrost vom April 2017 grosse Schäden im Obst-, Beeren- und Weinbau hinterlassen hat, greift die Stiftung fondssuisse stark betroffenen Bauernbetrieben unter die Arme. Ihre Beiträge an die ungedeckten Kosten sind eine Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen.

 

 

Weil der aussergewöhnlich starke Frühlingsfrost vom April 2017 grosse Schäden im Obst-, Beeren- und Weinbau hinterlassen hat, greift die Stiftung fondssuisse stark betroffenen Bauernbetrieben unter die Arme. Ihre Beiträge an die ungedeckten Kosten sind eine Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen.

Die Beiträge müssen nicht zurückerstattet werden und sind zur Abfederung der aussergewöhnlichen Ertragsverluste gedacht, wie die Stiftung am Montag mitteilte. Die Höhe der Entschädigung könne jedoch erst festgelegt werden, wenn die Schadenmeldungen aus der ganzen Schweiz bei fondssuisse eingetroffen seien.

Die Schäden würden lokal sehr unterschiedlich ausfallen, und auch die Betriebe seien sehr unterschiedlich stark vom Frost betroffen, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Das Ausmass der erlittenen Verluste werde sich im Herbst im Zeitpunkt der Ernte definitiv zeigen. Beitragsberechtigt sind direktzahlungsberechtigte Landwirtinnen und Landwirte, die vorwiegend im Obst-, Beeren- oder Weinbau tätig sind und die 2017 einen schwerwiegenden Ernteausfall wegen Frost zu tragen haben.

Die Stiftung fondssuisse leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die bislang keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Sie hilft dort, wo keine anderen Stellen oder Organisationen Hilfe leisten. Die Mittel stammen bis anhin aus periodischen Zuwendungen der Schweizerischen Nationalbank.

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