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Fruchtfolgeflächen abtauschen

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen soll in seiner Grundkonzeption beibehalten, aber besser umgesetzt werden. Anschliessend sei eine Flexibilisierung wie beispielsweise ein Abtausch möglich. Dies empfiehlt eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe.

 

 

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen soll in seiner Grundkonzeption beibehalten, aber besser umgesetzt werden. Anschliessend sei eine Flexibilisierung wie beispielsweise ein Abtausch möglich. Dies empfiehlt eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe.

Seit 1992 werden die Fruchtfolgeflächen durch den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) für die Nahrungsmittelproduktion gesichert. Der Bundesrat hat im Dezember 2015 entschieden, Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen von der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes zu entkoppeln. Eine Expertengruppe hat nun Empfehlungen vorgelegt, wie der Sachplan überarbeitet werden könnte.

Die Experten kommen zum Schluss, dass der Sachplan ein wirkungsvolles Instrument ist, um Kulturland zu erhalten. Die Grundkonzeption soll erhalten bleiben, und auch am Mindestumfang an den FFF soll nicht gerüttelt werden. Verbesserungsfähig hingegen ist aus der Sicht der Experten die Erhebung von Fruchtfolgeflächen, um bessere Bodeninformationen zu erhalten. Hier sollen für alle Kantone künftig einheitliche Methoden gelten.

Weiter erachtet die Expertengruppe es als zentrale «Herausforderung», Kantonen bei knapper werdenden Reserven von Fruchtfolgeflächen Spielräume für ihre wirtschaftliche Entwicklung zu lassen. Deshalb sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, versiegelte FFF durch aufgewertete Böden zu kompensieren. Der Bund soll aus Sicht der Experten zur Kompensation verpflichtet werden, wenn er für seine baulichen Vorhaben Fruchtfolgeflächen verbraucht.

Der Schutz der Fruchtfolgeflächen soll nicht mehr in der Raumplanungsverordnung, sondern im Raumplanungsgesetz geregelt werden, fordert die Gruppe. Zudem schlagen die Experten eine Flexibilisierung des Sachplans vor, sobald genügend Bodeninformationen vorhanden sind. Kantone sollen untereinander Fruchtfolgefläche tauschen können. Zudem sollen die Fruchtfolgefläche-Kontingente, die die Kantone einhalten müssen, neu festgelegt werden. Diese Massnahmen würden einigen Kantonen weiteres Wachstum ermöglichen.

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