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Für jeden zweiten gehört Feuerwerk zum 1. August

Für die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer gehört Feuerwerk gemäss einer Umfrage zum Nationalfeiertag dazu. Nur rund ein Drittel sprach sich demnach gegen Knaller aus.

sda |

Dem Rest war es egal oder er hatte keine Meinung, wie eine am Donnerstag veröffentlichte repräsentative Umfrage des Instituts Yougov ergab.

Viel Zuspruch in der Romandie

Allerdings war eine Mehrheit von 60 Prozent dagegen, dass Privatpersonen Feuerwerk am 1. August zünden. Zuspruch fand Feuerwerk besonders in der Westschweiz. Dort befürworteten 70 Prozent Feuerwerke am 1. August. Im Tessin waren es 59 Prozent der Befragten, in der Deutschschweiz nur 43 Prozent.

Jede fünfte Person hat vor, am kommenden 1. August selber Raketen, Vulkane oder Knallkörper zu zünden. Je jünger die Befragten, desto höher fiel ihr Zuspruch für privates Feuerwerk aus.

Tradition und Feststimmung

Für viele gehört Feuerwerk etwa der Gemeinde oder von Organisatoren demnach zur Tradition, schafft ein Gemeinschaftserlebnis mit Familie und Freunden und sorgt für festliche Stimmung. Wer Feuerwerk ablehnt, tut dies der Umfrage zufolge vor allem wegen der Verschmutzung, der Belastung der Tiere und der Verletzungsgefahr.

Die Umfrage wurde bei 1261 Personen aus der deutsch-, französisch-und italienischsprachigen Schweiz im Alter von 18 bis 79 Jahren durchgeführt. Die Befragungen fanden vom 3. bis 8. Juli 2024 statt.

Initiative hängig

Feuerwerk ist in der Schweiz ein Politikum, das regelmässig zu Silvester und zum Nationalfeiertag für erhitzte Gemüter sorgt. Beim Bund ist eine Volksinitiative hängig, die den Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten will.

Die Initiative wurde im November mit über 137’000 gültigen Unterschriften eingereicht. Dahinter steckt ein privater Verein. Zahlreiche Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen das Begehren..

Der Bundesrat dagegen lehnt die Volksinitiative ab. Er will auch keinen Gegenvorschlag dazu, weder in der Verfassung noch auf Gesetzesstufe. Der Lärm und Feinstaub-Emissionen durch Feuerwerk seien zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering, teilte er im Januar mit. Zudem gebe es in Kantonen und Gemeinden bereits Rechtsgrundlagen, um Feuerwerk einzuschränken.

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