Für Vögel mit grosser Spannweite können Freileitungsmasten zur tödlichen Falle werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schrieb. Zudem löse ein durch Vögel verursachter Stromschlag vereinzelt längere Stromunterbrüche aus.
Störche, Milane und Zugvögel
Schätzungen zufolge würden jährlich dreissig bis sechzig Fälle zu einem Stromausfall führen, hiess es in den Erläuterungen zur Verordnungsanpassung. Besonders betroffene Vogelarten seien Weissstörche, Uhus, Rotmilane, Adler sowie Bart- und Gänsegeier oder Zugvögel wie der Waldrapp.
Die Revision diene dem Vogelschutz wie auch der Stromversorgungssicherheit, hiess es im Communiqué des Bundesrats weiter. Die Sanierungsmassnahmen sollten neu proaktiv erfolgen und nicht erst dann, wenn ein Stromschlag den Tod eines Vogels verursacht habe.
Kosten von 100 Millionen Franken
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schätzt, dass etwa 25'000 Masten schweizweit saniert werden müssten, wie es im Bericht hiess. Im Durchschnitt würde die Sanierung pro Mast 4000 Franken kosten. Insgesamt ging das Bundesamt von Kosten von etwa 100 Millionen Franken aus.
Diese könnten die Netzbetreiber auf die Endverbraucher überwälzen, war weiter zu lesen. Eine volkswirtschaftliche Beurteilung habe ergeben, dass für einen Haushalt mit durchschnittlichem Stromkonsum bis 2040 Mehrkosten von insgesamt 3 Franken und 60 Rappen entstehen würden.