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Futtergetreide: Knappe Ablehnung für Einzelkulturbeitrag

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat gestern einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide knapp abgelehnt.

lid/blu |

 

 

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat gestern einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide knapp abgelehnt.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat gestern die Parlamentarische Initiative von Hansjörg Knecht (AG/SVP) beraten, welche die Einführung eines Einzelkulturbeitrags für Futtergetreide fordert. Die WAK-N hat den Vorstoss abgelehnt, wenn auch äusserst knapp. 12 Kommissionsmitglieder sprachen sich für einen Einzelkulturbeitrag aus, 12 dagegen. Der Stichentscheid von Präsident Ruedi Noser (ZH/FDP) gab schliesslich den Ausschlag zur Ablehnung. Aus Sicht der Mehrheit sei es zu früh, um die Auswirkungen der AP 14-17 zuverlässig einzuschätzen und Korrekturen daran vorzunehmen, teilen die Parlamentsdienste mit. Die Prognosen für das Jahr 2014 betreffend die Gesamtanbaufläche für Futtermittel wiesen darauf hin, dass man auf dem richtigen Weg sei.

"Der Bundesrat hat es leider unterlassen, in der Verordnung eben einen solchen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide einzuführen. Damit verkennt er einmal mehr die katastrophale Kraftfutterbilanz in der Schweiz", schreibt SVP-Nationalrat und Müller Hansjörg Knecht in seinem Vorstoss. Einem weiteren Rückgang der Futtergetreideproduktion könne – gerade im Hinblick auf die Bedeutung der Swissness bei der Fleisch- und Eierproduktion - nicht mehr länger tatenlos zugeschaut werden, heisst es im Initiativ-Text.

 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich (Red. Hansjörg Knecht) folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Änderung vom 22. März 2013) ist dahingehend zu ändern, dass zur Förderung der Getreide- und Futtermittelproduktion zwingend ein Einzelkulturbeitrag gewährt werden muss.

 

Das Parlament hat sich bei der Beratung zur AP 2014-17 für eine Kann-Formulierung ausgesprochen: „Der Bund kann Einzelkulturbeiträge ausrichten, um eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten.“ (LwG, Art. 54). Der Bundesrat hat allerdings bei der Umsetzung der AP 2014-17 auf einen Beitrag für Futtergetreide verzichtet. Beim Bundesamt für Landwirtschaft hat ein solcher Einzelkulturbeitrag keine Priorität.

Laut dem Schweizerischen Getreideproduzentenverband hat die Futtergetreide-Anbaufläche seit 1990 um 40 Prozent abgenommen – wegen mangelnder Rentabilität. Als Folge sind die Importe stark angestiegen.

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