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Gänsegeier bringen Schäfer um Entschädigung

Für eine Entschädigung von durch Wölfe gerissene Schafe müssen Schäfer den Kadaver oder die Ohrmarke vorweisen. Dies sei aber oftmals gar nicht mehr möglich, kritisieren sie. Darum soll der Walliser Staatsrat nach Lösungen suchen.

clu |

Keine Session im Walliser Grossen Rat ohne politische Vorstösse zum Walliser Dauerthema Wolf. In der Märzsession des Walliser Parlaments stehen auch zwei Vorstösse von Oberwalliser Politikern auf der Traktandenliste, schreibt der «Walliser Bote» .

Den Vorstössen liege im Grunde die gleiche Forderung zugrunde: nämlich die korrekte Entschädigung von Schafen, die von Wölfen gerissen würden. So kam es in den zurückliegenden Jahren öfters vor, dass sich nach Wolfsangriffen auf Schafe grosse Schwärme von Gänsegeier an den Kadavern der gerissenen Tiere gütlich taten. 

Fehlende Kadaver oder Ohrmarken

Mit einer Flügelspannweite von 230 bis 265 Zentimetern lassen die imposanten und bis zu elf Kilogramm schweren Aasfresser die Kadaver innert kürzester Zeit verschwinden. Damit hätten die Schafhalter das Problem, dass sie den Wildhütern, welche die Schäden für die Entschädigung rapportieren müssen, keine Kadaver oder Ohrmarken vorweisen können, erklärt der «Walliser Bote» den Hintergrund des Vorstosses.

Damit gebe es auch keine Entschädigung. Mitte-Grossrätin Franziska Biner hätte nun in Form eines Postulats den Staatsrat aufgefordert, sich dieser Problematik anzunehmen und nach Lösungen zu suchen, damit die Schäfer korrekt entschädigt würden.

Der Gänsegeier

Als Aasfresser hatte der Gänsegeier früher einen schlechten Ruf. Langsam setzt in der Bevölkerung jedoch ein Sinneswandel ein, schreibt die Vogelwarte und in mehreren Regionen nehme der Greifvogel wieder zu. Die Gänsegeier ist bestens an das Ausnehmen von Kadavern angepasst: Der Kopf und der lange Hals sind nur leicht befiedert und eine Halskrause schützt den restlichen Körper vor Verschmutzung. Die Vögel suchen systematisch ein Gebiet ab, ohne dabei Artgenossen oder kleinere Suchflieger wie Milane, Kolkrabe und Schmutzgeier aus den Augen zu verlieren. So finden Gänsegeier viele Kadaver auch in strukturiertem Gelände in überraschend kurzer Zeit. Die Informationen stammen von der Schweizerischen Vogelwarte.

Klare Kommunikation der Gründe

In die gleiche Richtung zielt gemäss des «Walliser Boten» ein Vorstoss der beiden Oberwalliser Grossräte Urs Juon von der Mitte und Lukas Jäger von der SVPO. Auch sie forderten von der Walliser Regierung, dass die Schäfer korrekt für Schafe entschädigen, die von Wölfen gerissen werden. Die Regierung solle die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere anweisen, dass die Entschädigungen für den Verlust von Nutztieren entsprechend dem Konzept Wolf Schweiz erfolgen.

Auch nicht gefundene, aber infolge von Wolfsangriffen aus der Tierverkehrsdatenbank gelöschte Tiere sollen entschädigt werden. Zudem solle die Dienststelle angewiesen werden, dass bei den jeweiligen Abrechnungen klar die Gründe für eine Kürzung oder Verweigerung der Entschädigung kommuniziert werden

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