Das von der hessischen Landesregierung angestrebte Deutschland weite Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird vorerst auf Eis gelegt. Auf Antrag von Niedersachsen hat der Agrarausschuss des Bundesrates vergangene Woche beschlossen, den von Hessen eingebrachten Entschliessungsantrag zu vertagen.
Es bestehe weiterer Beratungsbedarf, lautete die Begründung. Offenbar gibt es selbst unter den grün geführten Länderministerien kein Einvernehmen über ein mögliches Verbot. Man akzeptiere den Beschluss und warte ab, bis aus den Ländern eindeutige Signale
kommen, „dass sie ihre Beratungen zu dem Thema abgeschlossen haben“, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit.
Wann dies der Fall seinwerde, könne man derzeit noch nicht absehen. Fest stehe allerdings, „dass uns das Thema sehr wichtig ist und wir den Antrag dann wieder aufrufen werden“, versicherte eine Ministeriumssprecherin. Auf gutem Wege ist hingegen die baden-württembergische Initiative, landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, von der
Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu befreien.
Der Agrarausschuss empfahl der Länderkammer, diese Entschliessung zu fassen. Ob die Initiative letzten Endes Erfolg haben wird, ist allerdings völlig offen. Bislang lehnt das Bundesfinanzministerium die geforderte Neuregelung der Kfz-Steuer ab.