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S: Restaurants müssen Fleischherkunft bald deklarieren

Die schwedische Lebensmittelbehörde ist von der Regierung beauftragt worden, Vorschriften für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch in der Gastronomie auszuarbeiten. Demnach soll die Kundschaft über das Herkunftsland von frischem, gekühltem, gefrorenem und gehacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch informiert werden. Die Behörde hat bis zum 15. Dezember 2024 Zeit.

AgE |

Schwedische Restaurants und Catering-Firmen sollen künftig Auskunft darüber geben, aus welchem Land das Fleisch in den servierten Mahlzeiten stammt. Die Regierung in Stockholm hat nun die nationale Lebensmittelbehörde beauftragt, entsprechende Vorschriften auszuarbeiten.

Demnach sollen die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Kundschaft über das Herkunftsland von frischem, gekühltem, gefrorenem und gehacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu informieren.

Zudem soll der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und Kommunen möglichst gering sein und viel Flexibilität für die Angaben zulassen. Die Behörde muss bis spätestens 15. Dezember 2024 einen Entwurf vorlegen.

Im Laden bereits deklariert

Schwedens Landwirtschaftsminister Peter Kullgren begründete den Vorstoss damit, dass Konsumenten ausreichend Informationen benötigen, um fundierte Entscheidungen über ihr Essen treffen zu können.

Für abgepacktes Fleisch, das in Lebensmittelgeschäften gekauft werde, gebe es bereits gemeinsame EU-Regeln zur Herkunftsangabe. Entsprechende Vorgaben  fehlten jedoch für serviertes Fleisch in Restaurants oder beim Catering.

Laut dem Agrarressort wurde die nationale Regulierung nun angestossen, weil die von der EU-Kommission angekündigte Überarbeitung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung bisher nicht erfolgt sei. 

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