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Gefahr vor Vogelgrippe gebannt

 

Entwarnung für Geflügelbesitzer in der Schweiz: Die Vogelgrippe breitet sich derzeit nicht weiter aus. Die Massnahmen gegen das Vogelgrippe-Virus H5N4 werden deshalb per 15. März dieses Jahres aufgehoben.

 

Untersuchungen zeigen, dass sich das Vogelgrippe-Virus in der Schweiz und im angrenzenden Ausland zurzeit nicht weiter ausbreitet, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte.

 

Beide Fälle in Schaffhausen

 

Die Situation werde aber weiterhin aufmerksam beobachtet. Die Massnahmen gegen das Vogelgrippevirus galten seit dem 25. Januar 2021 für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.

 

Im Kanton Schaffhausen trat anfangs März ein Fall von Vogelgrippe auf. Bei einem Mäusebussard wurde das Vogelgrippe-Virus H5N4 nachgewiesen. Es handelte sich laut BLV dabei um den zweiten Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter. Das gleiche Virus war zuvor erstmals bei einer Möwe ebenfalls im Kanton Schaffhausen nachgewiesen worden.

 

Nicht auf Mensch übertragbar

 

Das Vorkommen der Vogelgrippe in die Schweiz war erwartet worden, nachdem das Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen worden war. Gemäss heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar. Das BLV empfiehlt als Vorsichtsmassnahme, Kadaver von Wildvögeln vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

 

Die Vogelgrippe verbreitet sich im Norden von Europa seit letztem Herbst bei wild lebenden Wasservögeln, und auch in Geflügelbetrieben gab es Anfang November erste Fälle.

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