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Geld für Jäger und Schlachtbetriebe bei Seuchenfall

Ergreifen die Behörden Massnahmen gegen Tierseuchen, soll der Bund Schlachtbetriebe, die Fleischverarbeitung und die Jägerschaft für Mehraufwand entschädigen. Der Ständerat hat bereits die zweite Motion dieser Stossrichtung angenommen.

blu/sda |

Mit 33 zu 4 Stimmen und mit vier Enthaltungen sagte er am Dienstag Ja zum Vorstoss von Fabio Regazzi (Mitte/TI). Über die Motion wird nun der Nationalrat befinden.

Lösungen und Kapazitäten schaffen

Die Motion «Existenzgefährdung der betroffenen Kreise im Tierseuchenfall verhindern» fordert den Bundesrat auf,  im Falle des Auftretens von Tierseuchen für die betroffenen Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe wie auch die Jägerschaft Lösungen und Kapazitäten zu schaffen, die diese für die entstandenen Mehraufwände finanziell entschädigt.

«Aktuell stehen wir vor der grossen Herausforderung, die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu bekämpfen, die sich meinem Heimatkanton schon bis auf wenige Kilometer angenähert hat und sich auch von Polen über Ostdeutschland sukzessive ausbreitet», sagte Fabio Regazzi im Rat. Es stelle sich die Frage, wann die Seuche in der Schweiz ankomme. Die Gefahr der Verschleppung bestehe vor allem durch die Verbreitung der ASP-Viren.

Schwere Konsequenzen für Verarbeiter

Gegen die für Menschen ungefährliche Krankheit müssten aufwendige Massnahmen ergriffen werden, so Regazzi. Der damit entstehende grosse Mehraufwand für Schlachtbetriebe, aber auch für die Jägerschaft, koste, sowohl emotional als auch finanziell. «Dies ist auch deshalb der Fall, weil den bisherigen ausländischen Erfahrungen zufolge der Seuche nur mit rigorosen und aufwendigen Bekämpfungsmassnahmen beizukommen ist», sagte der Tessiner.

Der durch die Keulung einer infizierten Herde entstandene Schaden werde zwar mit bis zu 90 Prozent des geschätzten Tierwertes entschädigt. «Ein positiver Seuchenbefund kann auf eine der nachgelagerten Stufen - gemeint sind Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungs- bzw. Entsorgungsbetriebe - jedoch weitaus grössere Konsequenzen haben», warnte Regazzi. Er nannte die aufwändige Reinigung der Verarbeitungsbetriebe, die Erschwerung der Betriebs- bzw. Transportabläufe, die seuchengerechte Trennung und Entsorgung der jeweiligen Schlachtkörper und der Rückruf von bereits in den Handel gelangten Lebensmitteln,

Müssten viele Tiere notgeschlachtet werden, komme es zum Tierstau, gab Jakob Stark (SVP/TG) zu bedenken. Dieser Situation gelte es vorzubeugen, da sich ein Tierstau schädlich auf das Tierwohl auswirken würde. Für die Jägerschaft hätte ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest weitreichende Konsequenzen. So gälte es einerseits, ein engmaschiges Monitoring über einen längeren Zeitraum über mehrere Zonen hinweg aufzuziehen. Andererseits würde sich im Falle eines positiven Nachweises von ASP-Viren bei Wildschweinen eine äusserst aufwendige Bejagung aufdrängen, sagte Regazzi.

Bundesrat sieht keine Gefahr durch Tierstau

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Risiken durch eine Seuche müssten Schlacht-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe selbst tragen oder sich dagegen versichern. Tierverluste durch Schlachtungen würden zudem bereits entschädigt, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. «Die Argumentation mit dem Tierstau geht an der Praxis vorbei, denn in Fällen von Afrikanischer Schweinepest (ASP) werden die Tiere im landwirtschaftlichen Betrieb getötet, dann sicher transportiert und entsorgt», sagte die Bundesrätin.

Diese Tiere würden nie in einen Schlachtbetrieb und schon gar nicht in einen Zerlegungsbetrieb gelangen. «Besteht ein Verdacht auf ASP, wird der landwirtschaftliche Betrieb so lange gesperrt, bis der Verdacht ausgeräumt ist», führte Baume-Schneider aus. Zudem verfüge die Schweiz über genügend Schlachtkapazitäten. «In der Schweiz gibt es fünf grosse Schweineschlachtbetriebe und über hundert mittlere und kleine», sagte sie.

Der Nationalrat lehnte Ende 2022 eine erste Motion von Ständerat Jakob Stark mit ähnlichem Inhalt ab, unterstützte aber im Frühjahr 2024 eine Motion von Leo Müller (Mitte/LU) mit derselben Richtung. Er hat nun auch über die Motion von Regazzi noch zu entscheiden.

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