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Geld für Osterglocken

Der Kanton Bern hat beim Bund Massnahmen für die Landschaftsqualität eingereicht. Seit dem Entwurf hat sich einiges geändert.

 

 

Der Kanton Bern hat beim Bund Massnahmen für die Landschaftsqualität eingereicht. Seit dem Entwurf hat sich einiges geändert.

Im Jahr 2014 sollen im Kanton Bern nur Betriebe Landschaftsqualitätsbeiträge beantragen können, die in den regionalen Naturpärken Chasseral, Gantrisch und Diemtigtal liegen. Dies hat Urs Zaugg, Vorsteher des Amtes für Landwirtschaft und Natur (Lanat), bereits im Herbst entschieden.

Nun hat der Kanton diese drei Projekte beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zur Genehmigung eingegeben. Er schlägt dabei einen gemeinsamen Massnahmenkatalog vor. Es ist aber möglich, dass eine bestimmte Massnahme in einer Region nicht angeboten wird oder  mit einem höheren Beitragsansatz noch zusätzlich gefördert wird.

Für die Getreidevielfalt

Gegenüber dem Entwurf, der im Frühling in die Mitwirkung ging, werden neue Massnahmen vorgeschlagen. So soll es einen Beitrag für Wiesen und Weiden mit Narzissen, Krokussen und Osterglocken geben. Diese können in der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder im Sömmerungsgebiet liegen, müssen aber mindestens 20 Aren gross sein.

Auch für die variable Grünlandnutzung mit blühenden Arten (keine Gras-Reinbestände), die pro Vegetationsperiode mindestens einmal geschnitten und beweidet werden, sind 75 Rp./ Are vorgesehen. Eine Massnahme ist ebenfalls die Getreidevielfalt: Wer von Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Triticale, Emmer, Hirse, Dinkel und Mischel mindestens drei Arten anbaut, und davon jeweils mindestens 20 Aren, soll mit 220 Fr. pro Art belohnt werden.

Pro farbig blühende Hauptkultur (Ackerbohnen, Eiweisserbsen, Sonnenblumen, Raps, Lupinen, Senf, Soja, Lein, Bienenweide) soll es 500 Fr. pro Kultur geben, wenn je Kultur mindestens 20 Aren angebaut werden. Bei Alleen/Baumreihen, standortgerechten, einheimischen Einzelbäumen und traditionellen Hochstamm-Feldobstgärten wird für die Beiträge zwischen Erhalt/Pflege und Neuanlage unterschieden.

Ohne Holzbeigen

Bei den Hochstämmern sind 20 Fr./Baum für den Erhalt und 160 Fr./Baum für die Neuanlage vorgesehen (jeweils mindestens 10 bis maximal 60 Bäume, mindestens 3 Obstsorten oder -arten).

Nicht aufgenommen wurden dagegen unter anderem die Holz- und Heutristen, die sogenannte Stufenbewirtschaftung (Tal- und Berggebiet, Produktion Alpkäse, Alpaufzug und Alpabzug) sowie die Holzbeigen. Andreas Brönnimann vom Lanat sagt dazu: «Nach der Genehmigung durch das BLW werden die Massnahmen angepasst und eventuell neue Massnahmen für 2015 aufgenommen.»

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