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Gemeinde regelt «Lex Jucker»

Wann ist eine Veranstaltung «gross»? Eine neue Verordnung soll in Seegräben die Polizeiverordnung präzisieren.

 

 

Wann ist eine Veranstaltung «gross»? Eine neue Verordnung soll in Seegräben die Polizeiverordnung präzisieren.

Wenn mehr als 200 Personen pro Tag oder mehr als 500 während ihrer ganzen Dauer eine Veranstaltung besuchen, ist diese nun bewilligungspflichtig. Die Gemeindeversammlung genehmigte am Dienstag die «Verordnung über die Bewilligung von grossen Veranstaltungen» nur knapp mit 81 gegen 70 Stimmen. Für Beat und Martin Jucker, die im Dorf am Pfäffikersee seit Jahren eine Kürbisausstellung organisieren, ist klar, dass die Verordnung keine Lösung bringt. Der Weg, das Problem des hohen Besucheraufkommens anzugehen, sei ein Verkehrskonzept, das der Juckerhof gemeinsam mit Kanton und Gemeinde ausarbeiten will. Weitere Rechtsstreitigkeiten sind voraussehbar.

Der Entscheid ist laut Martin Jucker für die Zukunft des Hofs nicht relevant. Sollte sich die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat aber verschlechtern, könnte ein Wegzug eine Option werden. Die Gebrüder haben auf den Unmut der Anwohner bereits reagiert und die Kürbisregatta, einen jährlichen Plauschevent im Herbst, vom Pfäffiker - nach Jona auf den Obersee verlegt.

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