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Gemeinden müssen Bauland rückzonen

Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 beschlossen, dass Bauzonen reduziert werden müssen, um die Zersiedelung zu stoppen. Im Kanton Luzern wurden insgesamt 21 Gemeinden identifiziert.

 

 

Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 beschlossen, dass Bauzonen reduziert werden müssen, um die Zersiedelung zu stoppen. Im Kanton Luzern wurden insgesamt 21 Gemeinden identifiziert.

Diese weisen auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario des Bundes bis 2035 noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen auf. Sie gelten deshalb als Rückzonungsgemeinden gelten. Insgesamt 67 ha Bauland müssen deshalb in den nun anstehenden Ortsplanungen rückgezont werden.

Am 1. Mai 2014 ist das von der Schweizer Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit beschlossene revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) in Kraft getreten. Gemäss Art. 15, Abs. 2, dieses Gesetzes sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren, um damit die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen. Eine Aufgabe, der sich Kantone und Gemeinden gemeinsam stellen müssen, heisst es in einer Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei.

«Der Kanton hat alle unüberbauten Parzellen angeschaut: Wo in der Gemeinde und wo innerhalb der Bauzone befinden sie sich, unter welchen Umständen wären sie überbaubar, wie lange besteht die Bauzone bereits, gibt es einen Bebauungs- oder Gestaltungsplan? Aufgrund solcher Kriterien wurden dann nach Anhörung der Gemeinden die Rückzonungsflächen festgelegt», erklärt Regierungsrat Fabian Peter. Der Regierungsrat und allenfalls Gerichte befinden über die Entscheide der Stimmberechtigten und über allfällige Beschwerden. Eine Entschädigung erfolgt aus dem vom Kanton verwalteten Mehrwertfonds.

«Wir sind uns bewusst, dass die anstehenden Rückzonungen für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen emotionalen und schwierigen Prozess bedeuten», sagt Regierungsrat Fabian Peter. «Mit der Rückzonungsstrategie setzt der Kanton Luzern jedoch den vom Schweizer Volk erteilten Auftrag um, die Zersiedelung zu stoppen. So tragen wir unseren Teil dazu bei, dass mit den Siedlungsflächen und Fruchtfolgeflächen haushälterisch umgegangen wird.»

 

Rückzonungsgemeinden sind: Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis, Zell. 

 

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